Gegen den Willen der Mutter geht nichts
Die Macht der Mütter
Laut Gesetz haben Kinder ein Recht auf ihren Vater, auch nach der Trennung. Doch viele Gerichte haben Hemmungen, sich für eine faire Umgangsregelung einzusetzen. Es gilt: Mit der Mutter lege man sich lieber nicht an. Ein Fallbeispiel.
München - Oliver K. ist Rechtsanwalt und hätte sich nie vorstellen können, in einer juristischen Sache einmal derart hilflos zu sein. Vor zwei Monaten hat er seine beiden kleinen Töchter zum letzten Mal gesehen, seine Ex-Frau verweigert ihm seither jedes Umgangsrecht. Nicht zum ersten Mal. Seit fünf Jahren tauscht Oliver K. juristische Schriftsätze mit seiner Frau und kämpft dabei um das, was ihm von Rechts wegen zusteht: seine Kinder zu sehen.
Doch es sei, sagt er, als hätten sich alle beteiligten Instanzen gegen ihn verschworen. Sein Vertrauen in die deutsche Gerichtsbarkeit ist erschüttert. Oliver K., 38, heiratete im Jahr 2000, seine Ex-Frau ist Ausländerin. Die beiden Töchter sind heute vier und sechs Jahre alt. Die Ehe lief nicht gut, eine Beratung führte zu nichts, das Paar trennte sich nach 22 Monaten im Jahr 2002. Danach begann ein "zermürbender Nervenkrieg", wie Oliver K. sagt. Seine Frau setzte - mit unterschiedlichen Vorwürfen gegen ihren Mann - in den ersten Trennungsmonaten ein völliges Umgangsverbot durch.
Vier Sachverständige begutachteten daraufhin die Erziehungs- und Umgangseignung des Vaters. Die von der Mutter formulierten Diffamierungen erwiesen sich als unhaltbar, die Erziehungseignung des Vaters wurde bestätigt. Oliver K. erhielt daraufhin zwei Jahre lang betreutes Umgangsrecht - er durfte seine Kinder einmal wöchentlich für zwei Stunden unter Aufsicht sehen. Der Vater verstand sich gut mit seinen beiden Töchtern, die damals noch sehr klein waren.
2004 endlich erhielt er unbetreutes Umgangsrecht - bis seine Ex-Frau erklärte, der Kontakt mit dem Vater tue den Kindern nicht gut, sie würden mit Hautausschlägen reagieren. Ein Kinderarzt könne das bestätigen. Der genannte Kinderarzt bestätigte nichts dergleichen, doch für Oliver K. wurde es von nun an zunehmend schwieriger, seine Kinder zu sehen - mal war die Mutter mit den Kindern verreist, mal "vergaß" sie die vereinbarten Termine, schließlich behauptete sie, die Kinder wollten ihren Vater nicht mehr sehen. Warum sie das tut? Oliver K. weiß es nicht - er zahle reichlich für Ex-Frau und Kinder, sagt er, mehr Geld, als er müsste.
Richter mit Hemmungen
Auf keinen Fall will er sich damit abfinden, seine Kinder zu verlieren. Doch sowohl die Verfahrenspflegerin als auch eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sowie der zuständige Richter am Oberlandesgericht hätten ihm immer wieder zu verstehen gegeben, die Mutter der Kinder werde für ihr Verhalten schon ihre Gründe haben. Und selbst wenn ihr Verhalten vollkommen ungerechtfertigt wäre - "gegen den Willen der Mutter kann man nichts machen", bekommt Oliver K. immer wieder zu hören. Er fühlt sich im Kampf um seine Kinder von der Justiz allein gelassen. So hatte einer der Sachverständigen, die ihn überprüft hatten, vorgeschlagen, auch die Mutter auf ihre Erziehungstauglichkeit hin zu begutachten, doch das Gericht kam dieser Empfehlung nicht nach. Oliver K. schaltete Institutionen wie "Väteraufbruch für Kinder" und den "Weißen Ring" ein. "Kleine Kinder sind leicht zu manipulieren, sie vergessen schnell, und wenn meine Töchter mich einige Zeit nicht sehen, verlieren sie womöglich auf immer den Kontakt zu mir."
Gerade ein solcher Kontaktabbruch soll vermieden werden: Das 1998 reformierte Kindschaftsrecht sichert dem Kind den Anspruch auf Umgang mit beiden Eltern zu, ob verheiratet oder nicht. Dieses Recht können Tochter und Sohn, wenn sie wollen, sogar einklagen. Theoretisch ist das so, erklärt Rüdiger Meyer-Spelbrink, Sprecher des Verbands "Väteraufbruch für Kinder", "doch die Praxis sieht leider ganz anders aus".
Meyer-Spelbrink ist ein besonnener Mann und seit vielen Jahren vertraut mit dem Thema Umgangsboykott und Kindesentzug. Auf dem Papier, sagt er, habe das Kind natürlich einen Anspruch auf beide Eltern. Doch viele Richter haben Hemmungen. Lange fanden sich Väter damit ab, nach dem Ende der Ehe auch aus dem Leben ihrer Kinder zu verschwinden, doch inzwischen hat sich wohl auch das männliche Selbstverständnis gewandelt: Viele Väter wollen nach einer Trennung nicht aus dem Leben ihrer Kinder verbannt werden.
Und natürlich sind nicht nur sie die Leidtragenden: Für rund 150.000 Heranwachsende unter 18 Jahren beginnt mit der Scheidung häufig ein Drama, das sie ein Leben lang begleitet. Vor allem, wenn ihnen mit der Trennung ein Elternteil völlig verloren geht, und das ist bei jedem zweiten Scheidungskind der Fall.
Wettrennen gegen die Zeit
Der Prozess der Elternentfremdung, das belegen inzwischen verschiedene Studien, hat für die Kinder fatale Folgen. Ergebnis sind unter anderem Sprachstörungen, Leistungsverweigerung, Angst - und Zwangssymptome, massive Einbußen des Selbstwertgefühls und eine oft lebenslange Beziehungsunfähigkeit. Meist ist es - wie bei den Töchtern von Oliver K. - der Vater, der für die Kinder zum Fremden wird.
Die juristische Praxis ist meist schlicht: Die Frau verfügt, der Mann bezahlt, die Bedürfnisse der Kinder interessieren niemanden. Dabei gebe es durchaus Möglichkeiten, sagt Meyer-Spelbrink. So werden bereits in vielen deutschen Städten Scheidungen nach einem integrierten Modell vollzogen: Die Juristen beider Parteien nehmen "streitschürende Dinge" (Meyer-Spelbrink) so weit wie möglich raus aus dem Verfahren, die Eheleute werden von Sozialarbeitern, Psychologen und Gutachtern begleitet und beraten.
Gleichzeitig werden sie aber auch, was die Kinder und das gemeinsame Sorge- und Umgangsrecht angeht, verantwortlich in die Pflicht genommen. Alle Instanzen sind vernetzt und tauschen sich aus, die Ergebnisse sind ausgesprochen positiv, erklärt Meyer-Spelbrink und wünscht sich, dass diese Modelle deutschlandweit Schule machen. Auch juristischer Druck könnte helfen. Richter könnten ein ungerechtfertigtes Umgangsboykott der Mutter (oder des Vaters) mit einem Zwangsgeld oder sogar mit der Androhung von Haftstrafen ahnden. Doch während dieses Vorgehen in den USA und vielen europäischen Nachbarländern bereits gängige Praxis ist, bleibt in Deutschland der Widerstand gegen Anordnungen der Familiengerichte - trotz rechtlicher Möglichkeiten - meist unbeanstandet.
Dabei ist es für die Betroffenen ein Wettrennen gegen die Zeit, denn wer sich die Liebe von Zwei- oder Dreijährigen erhalten will, kann nicht Jahre auf ein Gerichtsurteil warten. Oliver K. kämpft weiter.
Männer haben keine Lobby!
Väterrechte (=V%C3%A4ter]Junge Freiheit v. 07.08.2010)
Bis vergangenen Dienstag konnte eine unverheiratete Mutter nach der Trennung von ihrem Mann bestimmen, welche Rolle dieser als Vater im Leben des gemeinsamen Kindes noch spielen soll. Alimente konnte er zahlen, aber über das Schicksal des eigenen Kindes durfte er nicht entscheiden. Somit war er völlig der Willkür der Mutter ausgesetzt, die automatisch das alleinige Sorgerecht bekam – zum angeblichen Wohl des Kindes.
Schließlich heißt es, daß Mütter von Natur aus wüßten, was für das Kind das Beste ist. Außerdem würden sie – edel wie Frauen sind – doch niemals ihre Vormachtstellung gegenüber den Vätern mißbrauchen. Und die Väter? Die seien ja eh meistens daran schuld, wenn es Beziehungsprobleme gebe.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht dieser Ungerechtigkeit endlich ein Ende gesetzt: Unverheiratete Väter sollen künftig bei der Kindererziehung nahezu die gleichen Rechte bekommen wie die Mütter.
Zu emanzipatorisch für das rechte Ohr
Klingt das zu sehr nach Gleichberechtigung für das rechte Ohr? Sollte es nicht. Denn obwohl Männer- und Väterrechte von konservativer Seite bislang immer nur stiefmütterlich behandelt wurden, gibt es durchaus gute Argumente, sich für sie einzusetzen.
Denn obwohl die Mutter vor allem in den ersten Monaten und Jahren für ihr Kind unersetzbar ist, weiß auch sie heutzutage nicht mehr unbedingt intuitiv, was ein Kind braucht. Wie sollte sie auch? Schließlich hat die emanzipierte Frau ihr ganzes bisheriges Leben dafür genutzt, ihre Mutterinstinkte und Reproduktivität zu unterdrücken und sich statt dessen beruflich zu verwirklichen.
Damit erfüllt aber auch sie nicht mehr das Mutterbild, das eine solche Vormachtstellung (automatisches alleiniges Sorgerecht) gegenüber dem Vater des Kindes rechtfertigen würde.
Zum andern sollten Konservative den Kampf gegen den als Gleichberechtigung getarnten Feminismus auch auf dieser Ebene führen. Immerhin beklagen sie ja nicht zu unrecht immer wieder das Fehlen männlicher Vorbilder für Jungen und die damit verbundene zunehmende Feminisierung der Gesellschaft.
Fehlende Lobby für Väter
Interessanterweise haben sämtliche Parteien das Urteil der Karlsruher Richter gelobt, weshalb sich schon die Frage stellt, warum die Politik diesen Mißstand nicht von selbst behoben hat. Warum sich ein Vater über Jahre hinweg durch alle Instanzen hindurch sein Recht erklagen mußte.
Wahrscheinlich, weil Männer und vor allem Väter – im Gegensatz zu Frauen, Homosexuellen, Transgendern, Behinderten und Zuwanderern – in der heutigen Gesellschaft über keine eigene Lobby verfügen.
Männer haben keine Lobby!
Wahrscheinlich, weil Männer und vor allem Väter – im Gegensatz zu
Frauen, Homosexuellen, Transgendern, Behinderten und Zuwanderern – in der
heutigen Gesellschaft über keine eigene Lobby verfügen.[/i]
Eine Lobby fliegt einem ja auch nicht einfach so zu - man baut sie sich auf
Gegen den Willen der Mutter geht nichts
Die Macht der Mütter
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Noch nichtmal die Kommentarfunktion haben sie freigeschaltet die Feiglinge beim SPON.
Die wissen schon warum...