Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Bisschen off topic: Das Demokratieverständnis der deutschen Justiz

Kurti, Wien, Saturday, 11.06.2011, 02:11 (vor 5316 Tagen)

Unser aktuelles Fallbeispiel: Der freie Journalist Erich Neumann recherchierte 2009 in Sachsen über die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Richters. Die Antworten waren für den Redakteur unbefriedigend, die "erlaubten Nebentätigkeiten" nur ungenau definiert. Neumann fragte weiter: Ein Jahr später erhält er einen Strafbefehl über 800 Euro, wegen "Beleidigung". Der Richter, dem Neumanns Recherchen gegolten hatten, fühlte sich angegriffen und hatte Anzeige erstattet. Sein Berufskollege – pikanter Weise am gleichen Amtsgericht beschäftigt – hatte den Fall bis zum Strafbefehl gebracht.
Von der Justiz unter Druck gesetzt

Erich Neumann fühlte sich von der sächsischen Justiz unter Druck gesetzt und widersprach dem Strafbefehl. Dabei wird er vom Deutschen Presserat unterstützt, einer Organisation der Verleger- und Journalistenverbände. "MDR um zwölf"-Moderator Andreas Neugeboren hat über das Thema "Pressefreiheit in Deutschland" mit dem Geschäftsführer des Presserats, Rechtsanwalt Lutz Tillmanns, diskutiert.
http://www.mdr.de/mdr-um-zwoelf/8695130.html

Gruß, Kurti

In Sachsen völlig normal!

Sachsenpaule, Saturday, 11.06.2011, 03:40 (vor 5316 Tagen) @ Kurti

Es ist in Sachsen noch schlimmer als diese Abstimmung im Allgemeinen zeigt!

http://www.deutschland-stimmt-ab.de/index.asp?frage=586

Man spricht hier mittlerweile nicht umsonst, in Furcht wie zu Stasi-Zeiten, hinter vorgehaltener Hand vom Sachsensumpf!

Korrupt, machtbesessen und offenbar auch käuflich! Ein düsteres Bild wie aus stalinistischen Zeiten, zum Teil sind es ja dieselben!

In Sachsen völlig normal!

Kurti, Wien, Saturday, 11.06.2011, 05:01 (vor 5316 Tagen) @ Sachsenpaule

Man spricht hier mittlerweile nicht umsonst, in Furcht wie zu
Stasi-Zeiten, hinter vorgehaltener Hand vom Sachsensumpf!
Korrupt, machtbesessen und offenbar auch käuflich! Ein düsteres Bild wie
aus stalinistischen Zeiten, zum Teil sind es ja dieselben!

Bei dieser angeblichen "Aufklärung" des Sachsensumpfes, welche über die Medien kolportiert wurde, wo sich angeblich alles als "vollkommen harmlos" herausgestellt haben soll, hatte ich auch von Anfang an starke Zweifel ...

Gruß, Kurti

Leipzig = Hochburg OK bei Frauenhäusern u. Justiz?

Sachsenpaule, Saturday, 11.06.2011, 12:36 (vor 5315 Tagen) @ Kurti

Zum Schluss hat man die Prostituierten "geopfert" und als Lügnerinnen verdonnert, nur damit hochrangige Richter ihr Gesicht wahren können. Strauß-Kahn hatte einfach nur Pech, weil er kein Richter sondern Banker ist.

Dieses Thema "Sachsensumpf" wurde hier heruntergeschwiegen. So wie Justiz und Politik zusammenarbeiten kann man nur schlimmstes vermuten.

Schau mal hier und dann hier!

Eine Rechtsanwältin betrügt bei Fördermitteln und mach richtig Kleingeld, ihr Lebensgefährt ist ein einflussreicher Leipziger Richter ............. und die Stadt Leipzig will plötzlich kein Geld mehr zurückhaben. Ein Schelm, wer schlechtes dabei denkt!

Art. 97 GG dient dazu, dass niemand zu tiefe Einblicke in das Milieu bekommt?

Beleidigungsindustrie

knn, Saturday, 11.06.2011, 17:12 (vor 5315 Tagen) @ Kurti

Ein Jahr später erhält er einen Strafbefehl über 800 Euro, wegen
"Beleidigung". Der Richter, dem Neumanns Recherchen gegolten hatten,

"Beleidigung" ist das am meiste missbrauchte Instrument in Deutschland

http://www.google.com/search?q=pdf+Die+Beleidigungsgesetze+in+Deutschland

--
IQ von Frauen, Frauen MÜSSEN Sexobjekte sein, Beispiele für Zensur, Schriftzeichen

"Bedrohung" läuft auch gut!

ChickenJoe, Saturday, 11.06.2011, 18:25 (vor 5315 Tagen) @ knn

Jeder kann sich von allem bedroht fühlen und es ist auf jeden Fall ein Grund, dich als Mann zu verdonnern. Ja, wenn sie es halt "gefühlt" hat zu diesem Zeitpunkt, dann kann dich schon mal 2000 EUR kosten. Du musst da garnix gemacht haben. Halt ne Bedrohung! Also z. B. "Wenn du die Zähne nicht putzt, bekommst du keinen Kuss!" Ganz klare Bedrohung!

Hat man die Bedrohung erst mal gegen dich durch, dann kommt STUFE2! Damit kann man dir deine Rechte als Vater beschneiden! Umgang? Dafür aber Unterhalt!

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