Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Falsch...

David @, Saturday, 11.06.2011, 00:12 (vor 5316 Tagen) @ Kritiker

Da Frauen i.d.R. Zeit Lebens die Psyche und das Logikverständnis eines
labilen Kindes behalten, ergibt sich Deiner Logik folgend konkludent das
Züchtigungsrecht gegenüber Frauen.

Da immer noch gilt Frauen ≠ Kinder, auch wenn sie manchmal wie Kinder vom Staat behandelt werden, und ich explizit nur von Kindern gesprochen habe und nicht von "Kindern und allen Personen mit infantiler Psyche", was übrigens geistig behinderte Menschen einschließen würde, ist deine Logik nicht schlüssig. :o)

> Ist es nicht, sonst wäre ja in unserer Gesellschaft z.B. jeder Boxkampf

verboten. Ist er aber nicht und da wird sogar billigend der Tod eines
Kontrahenten in Kauf genommen.

Na schön du hast mich erwischt, es ist möglich auf das Recht der körperlichen Unversehrtheit zu verzichten. Man kann also einer anderen Person, wenn diese sich einverstanden erklärt, ungestraft aufs Maul haun.
Das hat aber rein gar nichts mit dem von dir beschriebenen Szenario gemein. Es geht dir um eine Bestrafung gegen den Willen der Frau und nicht um einen sexuellen Akt(SM) oder um eine sportliche Auseinandersetzung.

Harmlose Züchtigung hingegen verursacht keine bleibenden Schäden und ist
dem friedlichen Zusammenlegeben von Frau und Mann dienlich, noch vor
wenigen Generationen wußte man das und billigte es folglich, durch
Zuwanderung wird sich dieser Status in Zukunft auch wieder etablieren, die
Biologie siegt immer.

Das war mal so, ob das richtig war, bleibt zu beweisen.

Ich kann nur wiederholen: Es ist nicht akzeptabel einen anderen erwachsenen Menschen, wie ein Kind mit Prügel zu bestrafen.
Oder ums mal etwas klarer zu formulieren, was du erzählst ist Müll. :)


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