Vergnügungssteuer
Habe gerade folgende meldung gelesen:
Betreiber von Bordellen sind vergnügungssteuerpflichtig
...Vor Gericht hielt die Vergnügungssteuer stand. Eine solche Steuer sei eine typische örtliche Aufwandssteuer, die auf dem allgemeinen Gedanken beruhe, dass demjenigen, der sich ein Vergnügen leiste, auch eine zusätzliche Abgabe für die Allgemeinheit zugemutet werden könne. Dabei könnten Gegenstand der Vergnügungssteuer Vergnügungen jeglicher Art und somit auch Vergnügungen sexueller Art sein....
Ja, nun ergibt sich die Frage, ob diese Vergnügungssteuer auch für häusliches Vergnügen fällig wird.
Und - ganz besonders, wird diese Steuer für den Vorgang an sich oder für das Vergnügen fällig. Denn, was ist, wenn der vergnügen versprechende Vorgang letztendlich kein Vergnügen bereitet hat?
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