Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der Fall Kachelmann, mein Kommentar

H.-Norbert ⌂, Nordhessen und an (auf) der Ostsee, Thursday, 02.06.2011, 18:25 (vor 5324 Tagen)

Jörg Kachelmann ist ein bekannter "Wetterfrosch", der u.a. im Fernsehen seine Wettervorhersagen verbreitete.

Richtig berühmt wurde er aber, als er am 20. März 2011 bei der Rückkehr aus Kanada verhaftet und in Untersuchungshaft genommen wurde. Eine frühere Freundin, die als Moderatorin bei einem Fernsehsender ebenfalls vielen Menschen bekannt ist, hatte ihn der Vergewaltigung bezichtigt.

Nach ihrer Darstellung hatte Jörg Kachelmann sie mit einem Messer bedroht und gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr mit ihr erzwungen.

Jörg Kachelmann bestritt dies nachdrücklich. Die Moderatorin sei mit ihm befreundet gewesen und habe auch Geschlechtsverkehr mit ihm gehabt, aber dieser sei einvernehmlich gewesen.

Es stand Aussage gegen Aussage. Die Justiz sah bei dem Schweizer Staatsbürger Fluchtgefahr und begründete damit die Notwendigkeit der Untersuchungshaft. Am 29.Juli 2011 wurde Jörg Kachelmann wieder aus der Untersuchungshaft entlassen, da kein dringender Tatverdacht gegen ihn bestehe.

Eine Vergewaltigung ist ein schweres Verbrechen. Ein Verbrecher muss für seine Tat bestraft werden. Aber bis zu einer gerichtlichen Verurteilung darf er nicht als Verbrecher, sondern er muss als Verdächtiger behandelt werden. In den Medien wurde er aber weitgehend vorverurteilt.

Nach 43 Verhandlungstagen wurde Jörg Kachelmann am 31.5. 2011 vom Landgericht Mannheim vom Vorwurf der Vergewaltigung aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Stellt ein Gericht fest, dass ihm die angebliche Tat nicht nachzuweisen ist, gilt er als unschuldig.

Bis dahin war das Privatleben des Angeklagten in allen Einzelheiten in den Medien ausgebreitet worden, beruflich ist Jörg Kachelmann ein immenser Schaden entstanden. Da der Freispruch "2. Klasse", nämlich aus Mangel an Beweisen, erfolgte, bleibt ein nicht ausgeräumter Verdacht gegen ihn bestehen. Genauso wie der nicht ausgeräumte Verdacht gegen seine frühere Freundin bestehen bleibt, sie könnte wissentlich ihren früheren Geliebten falsch beschuldigt haben, um sich an ihm zu rächen und ihm Schaden zuzufügen.

Jörg Kachelmann ist laut Gerichtsurteil nicht schuldig. Das ficht aber parteiliche Personen und Gruppen nicht an, die ihn weiterhin als schuldig ansehen wollen.

Der "Weiße Ring" sprach von einem "falschen Signal" bei einem Freispruch "Im Zweifel für den Angeklagten". Wäre etwa das richtige Signal, dass jeder Beschuldigte automatisch zu verurteilen ist, selbst wenn es sich um eine Falschbeschuldigung handeln könnte? Das würde Falschbeschuldigungen Tür und Tor öffnen.

Der Bundesverband deutscher Frauennotrufe beklagt: "Damit bestätigt sich die schlimmste Befürchtung von Frauen. Die Angst, dass man ihnen eine Vergewaltigung nicht glaubt". Wenn eine Faschbeschuldigung möglich ist, muss sorgfältig geprüft werden, ob eine solche vorliegen könnte.

"Terre des Femmes – Menschenrechte für Frauen e.V." fürchtet, dass von dem Prozess eine fatale Signalwirkung ausgehen wird an Frauen, die vielleicht überlegen, ob sie eine Vergewaltigung oder einen sexuellen Übergriff anzeigen sollen.

Alice Schwarzer meint: "Man muss auch Respekt vor dem möglichen Opfer haben". Richtig. Ein mögliches Opfer ist aber auch ein möglicherweise falsch beschuldigter Angeklagter.

Die Möglichkeit, zum falsch beschuldigten Angeklagten und damit zum Opfer zu werden, ist sehr real.

Ursula Schele, Vorstandsmitglied beim Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, behauptete in der Fernsehsendung "Hart aber Fair" vom 1.5.2011, höchstens 3% der durch Frauen angezeigten Vergewaltigungsvorwürfe wären Falschbeschuldigungen. Alex Baur, Justiz-Experte des Schweizer Magazins "Weltwoche", berichtet dagegen von der "Elsner-Studie", laut der über 30% der Anzeigen wegen Vergewaltigung missbräuchlich erfolgen. 7,4% der anzeigenden Frauen seien wegen der Falschbeschuldigungen von Gerichten verurteilt worden.

Hier ein Auszug aus dieser Studie:

Anzeigen wegen des Vortäuschens von Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen oder der falschen Verdächtigung wegen dieser Delikte werden von der Polizei relativ selten an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Dies steht zunächst im Widerspruch zur Einschätzung der in den für Sexualdelikte zuständigen Kommissariaten der Kriminalpolizei beschäftigten Beamtinnen und Beamten, die teilweise von einer sehr hohen Quote an Vortäuschungen / falschen Verdächtigungen ausgehen, ohne dabei allerdings auf Forschungsergebnisse oder selbst erhobene Daten zurückgreifen zu können. So äußerte ein Kommissariatsleiter im Zusammenhang mit unserer Aktenanalyse:

"Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige."

Quelle: http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf

(siehe Seite 181, Hervorhebungen von mir)

Der Grundsatz "In dubio pro reo" ("Im Zweifel für den Angeklagten") ist nicht in Frage zu stellen. Feministische Gruppen und Personen sehen jedoch im Mann grundsätzlich den Täter, in der Frau grundsätzlich das Opfer. Von dieser Unterstellung rücken sie selbst dann nicht ab, wenn ein Gericht festgestellt hat, dass der Mann nicht schuldig ist.

In jedem einzelnen Fall muss sehr genau geprüft werden, ob ein Vergewaltigungsvorwurf begründet ist oder ob es sich um einen Racheakt handeln kann, der lediglich dem Beschuldigten schaden soll.

Jörg Kachelmann kann auch ein Freispruch "In dubio pro reo" nicht wirklich helfen. Sein Privatleben wurde an die Öffentlichkeit gezerrt, der ihm dadurch entstandene materielle und immaterielle Schaden ist nicht wieder gut zu machen.

Sollte hier eine Falschbeschuldigung vorliegen, hat die Beschuldigende eines auch ohne eine Verurteilung durch ein Gericht erreicht: Ihr früherer Freund ist nachhaltig geschädigt.

Quelle: http://blog.opektafarmer.de/OBKachelmann.htm

--
www.NUlb.de
www.Stiefkindadoption.de


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