Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gericht nennt Namen von Ex-Geliebter

SZ Leser, Thursday, 02.06.2011, 12:09 (vor 5324 Tagen)

„Peinlicher Fehler: Nach dem Freispruch von Kachelmann veröffentlicht das Landgericht Mannheim im Internet den vollen Namen von dessen Ex-Geliebter - dabei muss ihre Identität geschützt werden.“

Mal abgesehen davon, daß im Gegensatz dazu die Idendität des Beschuldigten mit Europa-Verteiler umherposaunt werden durfte und der Name der Dinkelschnitte inzwischen auch längst bekannt ist, muß folgendes vermutet werden:

„Nur dadurch, dass das Gericht ihren Namen veröffentlich hat, hat sie die Möglichkeit, das Gericht zu verklagen, um die RA-Kosten der Nebenklage zu sparen. Diesen Ausweg hat das Gericht gesehen, um die Kosten der Nebenklage vom Staat übernehmen zu lassen, damit die Nebenklägerin nicht auch noch finanziell leiden muss.“ so ein Kommentator der Meldung.

Nach allem, was bisher geschah, ist sogar das glaubhaft.

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