Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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HEUTE Urteil: Kachelmann Schuldig oder unschuldig?

Oliver, Tuesday, 31.05.2011, 09:24 (vor 5327 Tagen)

Die Staatsanwaltschaft fordert über vier Jahre Haft, will aber laut „Stuttgarter Nachrichten“ bei einem Freispruch nicht in Berufung gehen.

http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/meinungen-zum-prozess-schuldig-oder-unschuldig-18136596.bild.html

Na, die StaatsanwältINNistinnen sind aber so was von der Schuld Kachelmanns überzeugt!
;-)

--

Liebe Grüße
Oliver


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Unschuldig!

Blattwanze, Tuesday, 31.05.2011, 10:26 (vor 5327 Tagen) @ Oliver

Auf das Urteil kommts eigentlich garnicht mehr so richtig an. Der Fall Kachelmann ist mitnichten das Paradebeispiel für den Missbrauch mit dem Missbrauch geworden. Nur das zählt! Richtig ist doch, dass die FemStaatsanwaltschaft in 40 Verhandlungstagen nicht in der Lage war, einen substantiierten Tatsachenbeweis zu erbringen. Deswegen wird dieser Prozess um J.K. die Justiz in ihren Grundfesten erschüttern und bloßstellen. Nur das ist wichtig und muss im Nachgang medial "ausgebeutet" werden. Besser kann man das Gesamtsystem, was in gleicher Weise mit vielen Männern und Väter so umgeht, nicht charkterisieren!

deswegen....

Michael, Tuesday, 31.05.2011, 11:23 (vor 5327 Tagen) @ Blattwanze

... wird das Urteil "Freispruch aus mangel an Beweisen" lauten....

Das bedeutet, die Justiz kann sich rühmen: "Alles richtig gemacht" (jede Seite kann weiter behaupten recht zu haben, beweisen läßt sich das sowieso nie, da ja nie jemand dabei war)

Für die Alice Oma, die sich aber ein Urteil oder ein Freispruch 1. Klasse wünscht, weil sie so oder so die krankhaften Argumente des Feminismus weiter instand behalten werden können (sie kann dann verbreiten: tja, kriminielle, auch Frauen, gibt es nun mal, aber das ist ja die absolute Ausnahme und das Gericht hat das ja dann auch RICHTIG gestellt. So ist nichts und Niemanden passiert, also alles erste Sahne in Deutschland)

So wird das Gericht den feministischen Königsweg suchen:

Den Kachelmann zu bestrafen, ohne ihn zu verurteilen.

Die offensichtliche krankhafte Gesetzgebung mit den damit verbundenen Urteilsmöglichkeiten von Richtern nicht in Verruf bringen.

Das vermeintliche "Opfer" weiter bedauern zu können und ihm nicht einer Gegenanzeige auszusetzen (hat das Gericht ja schon getan, da es das liebe, geschundene Mädel vernommen hat, ohne dabei auf seine Rechte aufmerksam gemacht zu haben -> aus Sicht der Justiz ein delitantischer Fehler)

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