Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Man bereitet sich schon mal vor ....... der Fall J.K.!

Blattwanze, Monday, 30.05.2011, 15:35 (vor 5327 Tagen)

Zitat:

Was passiert, wenn Kachelmann aus Mangel an Beweisen freigesprochen wird?
Ein "Freispruch zweiter Klasse" gilt unter Prozessbeteiligten und Beobachtern als die wahrscheinlichste Variante. Ob die Staatsanwaltschaft dann in Revision geht, dürfte von der Begründung des Urteils abhängen.

Bei einem Freispruch hätte Kachelmann nach dem "Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen" einen Anspruch auf 25 Euro Entschädigung für jeden Tag in Untersuchungshaft. Bei 132 Tagen macht das 3300 Euro.

Was passiert, wenn Kachelmann wegen erwiesener Unschuld freigesprochen wird?
Bei einem "Freispruch erster Klasse" müsste die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen die Ex-Geliebte einleiten, denn es bestünde zumindest der Verdacht, dass sie ihn absichtlich falsch beschuldigt haben könnte.

Das wäre in mehrfacher Hinsicht strafbar: Weil Kachelmann wegen ihrer Aussagen in Haft saß, wäre der Tatbestand der Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft erfüllt. Hinzu kämen falsche uneidliche Aussage und falsche Verdächtigung. Im Fall einer Verurteilung müsste die 38-Jährige, wie Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge sagt, selbst mit einer "nicht unerheblichen" Freiheitsstrafe rechnen.

Guxu hier!

Der Kachelmann muss die Lügnerin knüppelhart verklagen und bestrafen lassen. Es ist endlich an der Zeit, dass Frauen mal mitbekommen, dass Lügen vor Gericht, Ämtern u. Polizei auch Konsequenzen haben. Schließlich gibt es viele solch Fühlenden hier in diesem feministischen Land. Bis ans Lebensende soll die in Schulden schwimmen und am medialen Pranger stehen. Mindestens genauso, wie sie es dem J.K. angetan hat. Dann erst wäre die Waage der Justiz ausgeglichen!


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