Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kleine Korrektur

Maskulinist, Wednesday, 25.05.2011, 19:23 (vor 5332 Tagen) @ Rainer

Strafbar ist nur, sich als Doktor auszugeben obwohl man den Titel nicht
hat.

Soweit richtig, STGB § 132a.

Guttenberg z.B. hatte ja den Titel und das erschleichen des Titels ist
nicht strafbar.

Allerdings wegen anderer Tatbestände schon, Verstoß gegen das Urheberrecht durch Plagiieren, Abgeben einer falschen eidesstattlichen Versicherung..


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