Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ausnahmesituation oder weiblicher Standart?

Rainer ⌂, Sunday, 22.05.2011, 13:00 (vor 5336 Tagen) @ vom Land

Die Frau, die sich in einer psychischen Ausnahmesituation befand und auch
Alkohol getrunken hatte, wurde in die psychiatrische Abteilung des
Klinikums Klagenfurt gebracht.

Wieso sprechen die bei einer Frau von von "Ausnahmesituation"?

Wieso wird hier Alkohol als Entschuldigung eingeflochten?
§ 316 StGB - Vollrausch
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

Hätte man die Frau nicht schon vorher in die Klappse stecken können?

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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