Kinderschutzbund vs Mütter! „Besserer Schutz von Kindern in TV-Produktionen“
Endlich wurde es mal ausgesprochen. Wir brauchen keine Mütter welche ihre Kinder verhökern und verhuren. Sie, mit Hilfe der Kinderklauindustrie, dem Vater entziehen mit Botox vollpumpen, auf Pädophilen Modeschauen schleifen, oder für fünfhundert Euro an die Supernanny verschachern, zurechtgemacht wie die ärgste Nutte vom Strassenstrich und bei nicht gefallen in Blumenkästen, Kühlschränken, Bettkästen, Kellern, Dachböden oder sonstwo entsorgen.
Resolution der Bundesmitgliederversammlung 2011 des Deutschen Kinderschutzbundes
„Besserer Schutz von Kindern in TV-Produktionen“
In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass u. a. auf Grund des hohen Konkurrenzdruckes un-
ter den privaten TV-Sendern und gestiegener Produktionskosten so genannte Reality-, Coa-
ching- und Casting- Formate zunehmen. Dabei werden immer öfter Kinder 1 vor laufender Kamera
in Situationen der Erniedrigung und Hilflosigkeit zur Schau gestellt.
1.
Der DKSB fordert, dass Sender und Produktionsverantwortliche, Redakteure, Producer und Reali-
satoren, sich mit den Kinderrechten vertraut und sich bewusst machen, dass sie eine Fürsorge-
pflicht haben bzw. das beste Interesse des Kindes der Maßstab des Handelns sein muss 2 . Es
sollte in diesem Zusammenhang geprüft werden, ob im neuen Bundeskinderschutzgesetz auch
der besondere Schutz von Kindern als Mitwirkende an Film- und Fernsehproduktionen geregelt
werden muss. Denn: die Folgen einer Teilnahme an einer entwürdigenden Medienproduktion
können von der unmittelbaren sozialen Ächtung bis zu langfristigen psychosozialen Schäden
reichen.
2.
Der DKSB erneuert seine Forderung nach einer bereits überfälligen wissenschaftlich unabhängi-
gen Studie, in der die Auswirkungen einer Mitwirkung aus der Perspektive beteiligter Kinder und
Eltern beleuchtet werden.
3.
Der DKSB erneuert seine Forderung nach Einbeziehung von unabhängigen, medienpädagogi-
schen Fachkräften als Begleitung der an Reality Formaten teilnehmenden Kinder. Der Schutz von
mitwirkenden Kindern muss sichergestellt werden sowie ihre Lebenssituation berücksichtigt
werden.
4.
Der DKSB fordert auch die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) auf, ihre Grundsätze zu
überprüfen. Alle durch die KJM zu letzt beanstandeten Formate wurden von der FSF freigegeben.
Hier fehlt ganz offenbar jeder Blick für die beteiligten Kinder.
5.
Bei Doku-Formaten sollte seitens einer unabhängigen Instanz geprüft werden, ob deren inszena-
torischer Anteil überwiegt (Stichwort: „scripted soap“ bzw. Drehplan, der den normalen Alltag
stark verändert, statt sich nach ihm zu richten), sie daher also keine Dokumentationen mehr sind
und daher die Arbeitschutzgesetze für Kinder gelten.
Im Sinne der UN-Konvention über die Rechte des Kindes, Artikel 1 ist ein Kind jeder Mensch, der
das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Artikel 3 der UN-Konvention über die Rechte des Kinders:
Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten
Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen
getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt der vorrangig zu berücksichtigen ist.
Artikel 16 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes:
(1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine
Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines
Rufes ausgesetzt werden.
(2) Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen. 2
6.
Der DKSB erwartet: Verweigert ein Kind seine weitere Teilnahme am Dreh eines laufenden TV-
Formates, ist dies zu akzeptieren. Denn sein Selbstbestimmungsrecht ist Menschenrecht und
wird durch das Grundgesetz (Art.1 und Art 2.) garantiert. Vertragsstrafen sind unserer Auffassung
nach sittenwidrig und ungültig. Darüber sind alle Mitwirkenden und Team-Mitglieder aufzuklä-
ren.
7.
Einwilligungen von Eltern für die Teilnahme ihrer Kinder sind, soweit das Kindeswohl durch die
Produktion verletzt wird, rechtsunwirksam. Die Produzenten können sich nicht darauf berufen.
Hintergründe
Die RTL-Serie „Die Super Nanny“
RTL wurde jüngst wegen einer Folge der Doku-Soap „Die Super Nanny“ von der Kommission für Ju-
gendmedienschutz (KJM) wegen der Verletzung der Menschenwürde mit der Zahlung eines Buß-
geldes in Höhe von 30.000 Euro belegt. In einer Ausstrahlung im Mai 2010 war zu sehen, wie eine
Mutter ihre fünfjährige Tochter mehrfach schlug, ohne dass das Team eingeschritten war. Das
Kind wurde laut KJM „in seinem sozialen Selbstachtungsanspruch verletzt und zum Objekt der
Zurschaustellung degradiert“. Gegen den Entscheid hat RTL Rechtsmittel eingelegt. Der Deutsche
Kinderschutzbund vertritt die Auffassung, dass das wiederholte und mit dramatischer Musik un-
terlegte Zeigen von Gewalt gegen ein Kind nicht der von RTL behaupteten „Aufklärung“ dient,
sondern eine Entwürdigung des Kindes darstellt. So erfreulich die Verhängung des Bußgeldes ist,
so ist zu berücksichtigen, dass grundsätzlich eine freiwillige Prüfung eines fertigen Films nicht
ausreichend ist und vor allem in Bezug auf die Wirkung auf jugendliche Zuschauer erfolgt. Kinder
haben aber auch vor der Kamera Rechte, die sichergestellt werden müssen.
In der Serie „Abenteuer in Afrika – deutsche Teenies beißen sich durch“ (RTLII), wurden Jugendli-
che, die unter Adipositas (Fettleibigkeit) leiden, zur Belustigung der Zuschauer drei Wochen in der
afrikanischen Wüste extremen Strapazen ausgesetzt.
In der Serie „Tatort Internet“ (RTL II) wurden minderjährige Mädchen, die Opfer von sexueller Be-
lästigung im Internet wurden, vor der Kamera dazu detailliert befragt - ohne sie visuell unkennt-
lich zu machen – im Gegensatz zu den vermeintlichen Tätern.
In der Casting-Show „Deutschland sucht den Superstar“ (RTL) werden Jugendliche, die in der
Hoffnung auf Ruhm teilnehmen, permanent beleidigt und erniedrigt, sowie durch eine geschickt
inszenierte gegenseitige Aufwiegelung bis hin zu Nervenzusammenbrüchen getrieben. Die me-
dienunerfahrenen Jugendlichen werden dem Hohn und Spott der Moderatoren, des Saalpublikums
und der Internet-Öffentlichkeit ausgesetzt.
„Erwachsen auf Probe“ wurde 2009 auf RTL ausgestrahlt. Säuglinge und Kleinkinder wurden meh-
rere Tage Teenie-Pärchen „zur Verfügung gestellt“, damit diese „Familienalltag“ spielen und ver-
schiedene Prüfungen bestehen konnten.
Dazu stellt der DKSB fest: Es ist sicher nicht zu bezweifeln, dass die Eltern der Kinder in all den oben ge-
nannten Fällen ihre rechtliche Einwilligung gegeben haben. Hier stellt sich aber die Frage nach der Fürsor-
gepflicht der Eltern. Zu bezweifeln ist, dass den beteiligten Eltern, vor allem aber auch den Kindern, zuvor
detailliert klar war, wie in ihrem individuellen Fall das jeweilige TV-Format detailliert umgesetzt wird und
welche langfristigen Folgen dies für sie haben kann. Ferner ist anzunehmen, dass in den Mitwirkungsver-
trägen mit Vertragsstrafen gedroht wird, falls die Eltern „aussteigen“ wollen. In diesen Fällen kann wohl
kaum noch von einer Freiwilligkeit gesprochen werden.
Das beste Interesse des Kindes muss somit Maßstab aller Produktionen sein.
Dabei geht es nicht nur um den Schutz und die Elternstärkung, sondern auch um die Beteiligungs- und
Mitspracherechte der Kinder.
Kinder dürfen nicht rechtlose Spielfiguren in einem medialen Millionengeschäft sein. Hier sind neue Rege-
lungen gefordert, die die Kinderrechte gewährleisten.
Berlin, 07.05.2011
Mein Ratschlag an die geltungsgeilen exibhitionistischen Mütter.
Wenn ihr berühmt werden wollt, dann lasst es nicht eure Kinder ausbaden. Unsterblichen Ruhm erntet ihr indem ihr es schafft euch selbst drei Kopfschüsse zu verpassen. Packen mers
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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...