Frauen zu unmündig zum Neinsagen
Wolfgang A. Gogolin
, Hamburg, Thursday, 19.05.2011, 20:07 (vor 5338 Tagen)
'Der 57-jährige Heilpraktiker, Osteopath und "Schamane" hatte die Rückenschmerzen der Patientin laut Gericht zunächst mit sogenannten Vaginaltouchés, Berührungen an der Vagina, "behandelt" und mit ihr über Monate mehrfach in seiner Praxis Geschlechtsverkehr gehabt. Weil die Frau mit dieser Therapie einverstanden war und sich laut Urteil dabei zunächst auch "geborgen und ganz entspannt" fühlte, war der Heilpraktiker von der Vorinstanz freigesprochen worden.
Der BGH entschied nun jedoch, dass sich der Heilpraktiker trotz der Zustimmung seines Opfers strafbar gemacht hat, weil die Betroffenen in einer derartigen Behandlungssituation grundsätzlich "nicht frei über sexuelle Kontakte zu der Autoritätsperson entscheiden" könnten ...
Ja, so sind sie, unsere überlegenen Powerfrauen, die besonders für Führungspositionen geeignet sind - für die gelten Schamanen ernstlich als 'Autoritätspersonen'.
Das Thema 'Frauen und Mündigkeit' sollte völlig neu aufgerollt werden, nicht umsonst heißt es allerorten 'Frauenundkinder'.
Viele Grüße
Wolfgang
Patienten zu unmündig zum Neinsagen
oha, Thursday, 19.05.2011, 20:26 (vor 5338 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin
Sehe ich nicht so. Hier ist das Vertrauensverhältnis von Heilpraktiker-Patient ausgenutzt worden. Wenn du zur Zahnärztin gehen würdest, und sie würde dich auffordern, ihre Mumu zu lecken, weil das der Mundflora nutze, wäre das auch ein ärztliches Fehlverhalten.
Die Frau wollte ihre Rückenschmerzen loswerden
Patienten zu unmündig zum Neinsagen
smerf, Thursday, 19.05.2011, 20:30 (vor 5338 Tagen) @ oha
Sehe ich nicht so. Hier ist das Vertrauensverhältnis von
Heilpraktiker-Patient ausgenutzt worden. Wenn du zur Zahnärztin gehen
würdest, und sie würde dich auffordern, ihre Mumu zu lecken, weil das der
Mundflora nutze, wäre das auch ein ärztliches Fehlverhalten.
Die Frau wollte ihre Rückenschmerzen loswerden
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Sind die Rückenschmerzen eigentlich verschwunden? ^^
Zunächst schon, ...
Caligula, Thursday, 19.05.2011, 20:51 (vor 5338 Tagen) @ smerf
Sind die Rückenschmerzen eigentlich verschwunden? ^^
aber jetzt hat sie neue, denn sie ist "schwanger".
Patienten zu unmündig zum Neinsagen
Wolfgang A. Gogolin
, Hamburg, Thursday, 19.05.2011, 21:16 (vor 5338 Tagen) @ oha
.... Wenn du zur Zahnärztin gehen
würdest, und sie würde dich auffordern, ihre Mumu zu lecken, weil das der
Mundflora nutze, wäre das auch ein ärztliches Fehlverhalten.
Schon.
Aber wenn ich das ernstlich täte, wären Zweifel an meiner Mündigkeit durchaus angebracht, zumindest an meiner Eignung für Spitzenpositionen.
Ein Schamane ist kein Arzt.
Viele Grüße
Wolfgang
Patienten zu unmündig zum Neinsagen
oha, Thursday, 19.05.2011, 21:22 (vor 5338 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin
Ein Schamane ist kein Arzt.
Nein, aber er ist Heilpraktiker und das ist ein gesetzlich geregelter Beruf. Wenn er offiziell "schamanische Sextherapie gegen Rückenschmerzen" o.ä. angeboten hätte, wäre die Lage sicher anders
Patienten zu unmündig zum Neinsagen
Logan, Thursday, 19.05.2011, 22:31 (vor 5338 Tagen) @ oha
Nein, aber er ist Heilpraktiker und das ist ein gesetzlich geregelter
Beruf. Wenn er offiziell "schamanische Sextherapie gegen Rückenschmerzen"
o.ä. angeboten hätte, wäre die Lage sicher anders
Das stimmt nicht. Heilpraktiker ist kein eingetragener Beruf, jeder kann sich so nennen
Falsch
oha, Thursday, 19.05.2011, 22:35 (vor 5338 Tagen) @ Logan
Das stimmt nicht. Heilpraktiker ist kein eingetragener Beruf, jeder kann
sich so nennen
http://de.wikipedia.org/wiki/Heilpraktiker
Heilpraktiker ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 in der jeweils geltenden Fassung eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen.
http://bundesrecht.juris.de/heilprg/BJNR002510939.html
§ 1
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
(3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker"
HP Hokuspokus
Zuckerkügelchen, Friday, 20.05.2011, 05:20 (vor 5338 Tagen) @ oha
Es gibt für HP weder eine geregelte Ausbildung noch eine staatliche Abschlußprüfung. Die einzige Überprüfung, die vor der Zulassung durch die Bezirksregierung stattfindet, ist eine Art "Bedenklichkeitstest" mit dem abgeklärt werden soll, ob der angehende Heilpraktiker in der Lage ist, ernsthafte Erkrankungen von Befindlichkeitstörungen zu unterscheiden. Erstere dürfen von ihm nicht behandelt und die Betroffenen umgehend an einen Arzt oder ein Krankenhaus verwiesen werden. Ein HP darf praktisch nur dort tätig werden, wo er keinen gesundheitlichen Schaden anrichten kann.
"Heilpraktiker" ist deshalb eigentlich auch kein medizinischer Beruf, sondern eher im Bereich von Wellness und Fitness und esoterischem Hokuspokus angesiedelt. Medizinische Berufe haben ausnahmslos alle eine geregelte Ausbildung und enden mit einwer staatlichen Abschlußprüfung (Examen). Für die Ausübung der Heilpraktik braucht man hingegen noch nicht einmal einen Schulabschluss, wodurch dieser Beruf für allerelei bildungsggescheiterte Existenzen und Minderleister attraktiv wird.
M.E. gehört der "Beruf", der auf eine Gesetzeslücke von 1939 zurückgeht, ersatzlos verboten! Zum Schutz der Patienten!
HP Hokuspokus
oha, Friday, 20.05.2011, 09:19 (vor 5338 Tagen) @ Zuckerkügelchen
M.E. gehört der "Beruf", der auf eine Gesetzeslücke von 1939
zurückgeht, ersatzlos verboten! Zum Schutz der Patienten!
In Österreich ist der Heilpraktikerberuf ja z.B. auch verboten. Mein Punkt war eben, dass ein Heilpraktiker - solange er staatlich zugelassen ist (also der Staat sozusagen für ein Mindestmaß an "Seriosität" garantiert), eine Verantwortung hat, das Vertrauensverhältnis zum Patienten nicht auszunutzen. Ich wollte den Heilpraktiker nicht qualitativ auf Ebene zum Arzt stellen, falls das so rübergekommen sein sollte 
Patienten zu unmündig zum Neinsagen
Wolfgang A. Gogolin
, Hamburg, Thursday, 19.05.2011, 23:28 (vor 5338 Tagen) @ oha
Nein, aber er ist Heilpraktiker ...
Laut Gericht war er tätig als "Heilpraktiker, Osteopath und "Schamane"",
also vermutlich gab es Globuli vom Heilpraktiker und Fickerchen vom Schamanen.
Viele Grüße
Wolfgang
Patienten zu unmündig zum Neinsagen
Red Snapper, Thursday, 19.05.2011, 21:17 (vor 5338 Tagen) @ oha
Sehe ich nicht so. Hier ist das Vertrauensverhältnis von
Heilpraktiker-Patient ausgenutzt worden. Wenn du zur Zahnärztin gehen
würdest, und sie würde dich auffordern, ihre Mumu zu lecken, weil das der
Mundflora nutze, wäre das auch ein ärztliches Fehlverhalten.
Wäre nicht weiter schlimm, ein Mann würde sich nämlich einfach an den Kopf fassen.
Nur Frauen glauben sowas - und das ist der Unterschied
Frauen glauben sowas, wenn sie´s brauchen
vt, Thursday, 19.05.2011, 21:27 (vor 5338 Tagen) @ Red Snapper
Jaja, Rückenschmerzen. Eine gute Freundin von mir, eine Wissenschaftlerin und Künstlerin fährt jedes jahr nach Kenia zur Mamba-Therapie.
Aus Dank dafür, daß sie dort nebenbei den Frauen und Familien finanziell aushilft, hat sich nun ein Mamba-Spezialist bereit erklärt eine Praxis in Deutschland aufzumachen
Frauen glauben sowas, wenn sie´s brauchen
Holger, Thursday, 19.05.2011, 21:37 (vor 5338 Tagen) @ vt
Wenn sein Schlong groß genug ist, wird er eingemachter Mann!
Patienten zu unmündig zum Neinsagen
oha, Thursday, 19.05.2011, 21:38 (vor 5338 Tagen) @ Red Snapper
Wäre nicht weiter schlimm, ein Mann würde sich nämlich einfach an den
Kopf fassen.
Klar gehört da ein gerüttelt Maß an Naivität zu, darauf reinzufallen. Trotzdem wäre es ein Fehlverhalten der Zahnärztin. "Selber schuld" heißt es ja auch immer in den Kommentaren zu Pressemeldungen, in denen Prostituierte sich ec-Karte und PIN geben lassen und dann das Konto der Freier leeren. Naiv ja, aber Betrug ist es trotzdem
Patienten zu unmündig zum Neinsagen
Daimyo, Thursday, 19.05.2011, 22:03 (vor 5338 Tagen) @ Red Snapper
Nur Frauen glauben sowas - und das ist der Unterschied
Bei Astro-TV sind die Anrufer so gut wie weiblich und auch sonst befassen sich fast ausschliesslich Frauen mit Esoterik
Esoterik-TV Impressionen
vt, Thursday, 19.05.2011, 22:23 (vor 5338 Tagen) @ Daimyo
http://www.youtube.com/watch?v=RtdfSBVL8fc
Mehr Frauen in Führungspositionen!
Patienten zu unmündig zum Neinsagen
smerf, Friday, 20.05.2011, 17:17 (vor 5337 Tagen) @ Daimyo
Nur Frauen glauben sowas - und das ist der Unterschied
Bei Astro-TV sind die Anrufer so gut wie weiblich und auch sonst befassen
sich fast ausschliesslich Frauen mit Esoterik
Religionen überall auf der Welt sind klar von Männern dominiert
Patienten zu unmündig zum Neinsagen
Sam, Saturday, 21.05.2011, 03:41 (vor 5337 Tagen) @ smerf
Religionen überall auf der Welt sind klar von Männern dominiert
Religionen beinhalten aber auch immer eine Vision über ein gesellschaftliches Zusammenleben.
Esoterik und Wellness sind rein egozentrisch..
Patienten zu unmündig zum Neinsagen
Holger, Thursday, 19.05.2011, 21:42 (vor 5338 Tagen) @ oha
Sehe ich nicht so. Hier ist das Vertrauensverhältnis von
Heilpraktiker-Patient ausgenutzt worden. Wenn du zur Zahnärztin gehen
würdest, und sie würde dich auffordern, ihre Mumu zu lecken, weil das der
Mundflora nutze, wäre das auch ein ärztliches Fehlverhalten.
Die Frau wollte ihre Rückenschmerzen loswerden
und ist sie offensichtlich geworden.
Gerade, weil das Vertrauensverhältnis offenbar so groß war, daß sie ihn an ihr Schatzkästlein ließ. Sowas nennt man Selbstsuggestion und die versetzt Berge.
Bei der Zahnärztin machte ich es vom Aussehen und der Figur abhängig
Es ist der Frauen Ach und Weh
Johann Wolfgang, Thursday, 19.05.2011, 20:42 (vor 5338 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin
allein aus einem Punkte zu kurieren!
Es ist der Frauen Ach und Weh
Holger, Thursday, 19.05.2011, 21:10 (vor 5338 Tagen) @ Johann Wolfgang
allein aus einem Punkte zu kurieren!
Die Altvorderen und ältere Mediziner wissen dies genau!
Letzteren waren die merkwürdigsten Beschwerden bei weiblichen großen Kindern als PMS, Penismangelsyndrom bekannt und auch die aus der Nervenbranche wie der außerordentlich fleißige Beschäler C.G.Jung kannten diese Mangelerkrankung sehr gut. Jener heilte mit seinem Zauberstab die schwersten Neurosen, aber auch chronische Rücken-, Kopf- sowie Leibschmerzen ließen sich in vielen Fällen dermaßen gut beeinflussen, daß ernsthaft über geheimnisvolle Heilwirkung von Sperma nachsinniert wurde.
Leider darf man aus Gründen feministischer Korrektheit diese häufigste Frauenkrankheit nicht mehr beim Namen nennen oder gar effektiv behandeln und nimmt heutzutage den Wischiwaschi- Begriff 'somatoforme Störung' und machte sie zum El Dorado für Quacksalber aller Schattierungen.
Der Magier aus dem Urteil wußte genau, wie den Beschwerden beizukommen war: die Dame kam offensichtlich gerne wieder.
Ich möchte an dieser Stelle empört anklagen:
Dieses Urteil ist ein finsterer Anschlag des Patriarchats auf die Frauengesundheit!!!
Männer, zu eingeschüchtert zum Neinsagen
Bombe 20, Thursday, 19.05.2011, 23:15 (vor 5338 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin
Der BGH entschied nun jedoch, dass sich der Heilpraktiker trotz der
Zustimmung seines Opfers strafbar gemacht hat, weil die Betroffenen in
einer derartigen Behandlungssituation grundsätzlich "nicht frei über
sexuelle Kontakte zu der Autoritätsperson entscheiden" könnten ...
Hm, wenn dieser Heilpraktiker schuldig ist, obwohl die Patientin über Monate mehrmals freiwillig dorthin gegangen ist, sollten sich die vielen Musterungsärztinnen, die sich bei zum Teil minderjährigen Wehrgezwungenen unter Strafandrohung als fanatische Phimosejägerinnen betätigt haben ("Nochmal, nochmal, geht das nicht weiter nach hinten? Lassen Sie mich mal."), aber verdammt warm anziehen...
Ach nee, vergessen: Das betraf ja nur Männer, die sind ja grundsätzlich selbst Schuld.
Bombe 20
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Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesgynokratie Deutschland:
(1) Die Würde der Frau ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(1a) Männer? Ach...