Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Was soll das?

H.-Norbert ⌂, Nordhessen und an (auf) der Ostsee, Wednesday, 18.05.2011, 18:01 (vor 5340 Tagen) @ Mux

Ein Kind zur Adoption frei zu geben oder bei einer Babyklappe abzugeben
ist eine der Möglichkeiten, zu verhindern, daß Ungeborene ermordet
werden. Eine Alternative zum Mord an Ungeborenen.

Der Mord an Ungeborenen ist zu verurteilen. Keine Frage.

Die Adoption nach der Babyklappe ist aber auch Unrecht.

Auch ein Vater hat ein Recht darauf zu erfahren, dass er Vater ist und wie es seinem Kind geht. Das wird bei Babyklappenadoptionen regelmäßig ignoriert.

Jedes Kind hat einen Vater und eine Mutter. Die bleiben sie auch, wenn eine Frau ihr Kind nicht behalten will oder auch nicht kann.
Jedes Kind hat ein Recht darauf, zu wissen, wer seine Eltern sind, selbst wenn es die größten Verbrecher sind.

Adoptionen von Babyklappenkindern sollten verboten werden. Pflegefamilien für diese Kinder reichen völlig aus.
Statt dessen muss eine Regelung geschaffen werden, die es Eltern und Kind ermöglicht, später Kontakt zueinander aufzunehmen.

Eine Adoption hat nur den Zweck, gerade dies zu verhindern, da die Adoptiveltern dieses Kind nun als ihr Eigentum betrachten.

Norbert

--
www.NUlb.de
www.Stiefkindadoption.de


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