Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Justiz contra Wirtschaft!

AdvoKatze ist Vatis Liebling, Wednesday, 18.05.2011, 13:16 (vor 5340 Tagen)

Dazu lest mal ganz besonders genau die Punkte 1.3 u. 1.4:

" 1.3. Überstundenvergütungen werden dem Einkommen regelmäßig zugerechnet, soweit sie in geringem Umfang anfallen oder berufsüblich sind, darüber hinaus im Mangelfall (vgl. Nr. 24). Entsprechendes gilt für Einkünfte aus Nebentätigkeiten.

1.4. Ersatz für Spesen und Reisekosten sowie Auslösungen gelten in der Regel als Einkommen.
Damit zusammenhängende Aufwendungen, vermindert um häusliche Ersparnis,
sind jedoch abzuziehen. Bei Aufwendungspauschalen (außer Kilometergeld)
kann 1/3 als Einkommen angesetzt werden."

Also Männer: Keine Überstunden, keine Reisetätigkeit! Bleibt zu Hause wie Mutti und macht einen auf halbtags!

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