Eine Scheidung ist Krieg gegen die Staatsmacht
Aus dem Usenet
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besteht die Möglichkeit, wenn ja unter welchen Voraussetzungen und evtl. BGH-Urteil, ein Scheidungsverfahren vom eventuellen Ehegatten-/Kindesunterhaltsverfahren zu trennen??
Vergiss die "rechlichen" Möglichkeiten. Die gibt es nicht. Wenn ich mich nicht auf das Niveau "Tarnen und täuschen" der Justiz herabgelassen hätte wäre ich vermutlich heute noch nicht geschieden.
Ich bin einfach zum Richter gegangen und habe gefragt was passiert wenn ich den Scheidungsantrag zurückziehe. Er stellte dann genau die Frage auf die ich aus war. "Warum wollen sie den Scheidungsantrag zurückziehen". Ich teilte ihm mit das ich in die Dominikanische Republik auswandern werde. Zwischen dieser und Deutschland gibt es kein Rechtshilfeabkommen. Eheschließungen werden gegenseitig nicht anerkannt. Das deutsche Recht ist deshalb für mich uninteressant und ich kann meine LG dort ohne Bedenken heiraten. Es wurde ein etwa einstündiges Gespräch bei dem ich aber von meiner Aussage nicht abwich.
Bei der kurz darauf angesetzten "Erörterung der Sachlage" wurde ich geschieden unter Abtrennung aller Scheidungsfolgeverfahren.
Eine Scheidung ist Krieg gegen die Staatsmacht. Einen Krieg gewinnt man nicht wenn man die Regeln des Feindes beachtet. Man sorgt für ausreichend Deckung und schädigt den Feind wo es geht. Oder kennt jemand einen Feldherren der vor einem Angriff nachfrägt ob der Angriff gegen Gesetze des Feindes verstößt?
Eines möchte ich noch bemerken. Wer bei einer Scheidung die Ex als Feind sieht hat den Gegner nicht erkannt und begibt sich in den Grabenkrieg
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