Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vergewaltigung in der Ehe

Marlow, Monday, 16.05.2011, 23:16 (vor 5341 Tagen)

Der oben genannte Straftatbestand ist ja nun schon seit ca. 14 Jahren in Kraft. Ich habe mich heute mit jemandem unterhalten, der das erste Opfer (AS und Gefolge nennt ihn "Täter") in Sachsen-Anhalt und den Fall kennt.
Die damalige Frau des Opfers zeigte ihren Mann wegen Vergewaltigung in der Ehe an. Die Mühlen der Justiz fingen an zu mahlen. Sie hatte als Beweis einen zerrissenen Slip, den sie aber nicht mehr vorweisen konnte. Bleibt noch die Aussage ihrer Freundin. Diese sagte aus, was sie vom vermeintlichem Vergewaltigungsopfer gehört haben will. Der Mann, von Beruf Kraftfahrer, war zum Tatzeitpunkt aber gar nicht zu Hause. Als Alibi hatte er aber nur die Tachoscheiben seines LKW's vorzuweisen. Und da der Richter der Auffassung war, daß diese einfach zu manipulieren seien, ließ er diese als Beweis nicht gelten. Ist dich logisch, die Aussage einer vermeintlichen Zeugin ist als Beweis nicht zu manipulieren. Und Frauen lügen ja bekanntlich nie.
Übrigens mußte der Mann wärend des Vollzuges seiner 2,5 jährigen Freiheitsstrafe in die Behandlung eines Phsychologen. Und dieser kam zu dem Schluß, daß der vermeintliche Täter zu einer solchen Tat nicht fähig war und diese auch nicht verübt hatte. Aber was ist schon solch eine Aussage gegen die einer Frau


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