Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gericht spricht Rainer Pfeffermann auch im zweiten Prozess frei

Sohnemann, Thursday, 12.05.2011, 12:05 (vor 5346 Tagen) @ Montana

Eine Staatsanwältin fordert Verurteilung und das Gericht spricht Frei!
Die Begründung hätte ich auch gerne hier gelesen, da mich dieser Fall an
den Fall Kachelmann erinnert und dort wohl auch ein Freispruch zu erwarten
ist! Und, auch dort eine Staatsanwältin verzweifelt nach Beweisen gegen
Herrn Kachelmann sucht. Es stellt sich doch die Frage ob Staatsanwältinnen
in solchen Fällen noch objektiv Beurteilen können und auch wollen?

Zwei Anmerkungen dazu:

1. Es kommt vor allem in den Medien (und dummerweise springen wohl manche StAs auch auf diesen Zug auf) der Eindruck auf, dass die Strafverfahren ein Kampf zwischen StA und Verteidiger ist. So sollte es zumindest nicht sein. Auch StA können Freispruch beantragen. Sie haben - weil sie die Akten als erste gelesen und Anklage verfasst haben - eine gewisse Vorprüfung vorgenommen, dass sie eine Straftat für beweisbar halten. Sie sollten sich aber während des gesamten Verfahrens die Freiheit offen halten diese Meinung zu ändern. Hier kommen die Medien ins Spiel, die solche Sachen dann als "Schlappe" oder Niederlage titulieren, obwohl es der ganz normale Gang sein sollte.

2. Staatsanwältinnen
Da komme ich zu zwei meiner Postings hier und spanne den Bogen. Unabhängig vom Wollen, habe ich bei vielen Frauen den Eindruck, dass sie bei Themen, die emotional berühren (das sind die meisten Straftaten, wenn nicht reine Bagatelle), keine Distanz halten können. Während sich Männer evolutionsmäßig seit Generationen wegen ihrer Schutzfunktion auch für das Weibchen ins Weibchen eindenken, können (haben ja auch ein X Chromosom), können das Frauen, die sich in Männer eindenken müssten nicht (fehlt das Y-Chromosom)


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