Mutter hat kein Auskunftsrecht gegenüber Kindsvater
Kurzmeldung von der WDR-Seite: Eine Frau, die einen ONS mit einem Mann hatte, von dem sie nach dieser hastigen Begegnung nur die Handy-Nr. und den Vornamen wusste, verlangte von der Telekom die Herausgabe seines Namens, da sie - oh Wunder - plötzlich schwanger war. Die Telekom sagte aber "Nö". Ein Gericht gab der Telekom Recht.
Interessant insofern, weil der Sohn laut Gericht sehr wohl ein Recht auf die Herausgabe des Namens seines mutmaßlichen Vaters hat.
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TCPIP,
11.05.2011, 15:17
- Kurzgedanken -
Referatsleiter 408,
11.05.2011, 16:00
- Kurzgedanken - karlma, 11.05.2011, 16:38
- Kurzgedanken -
Referatsleiter 408,
11.05.2011, 16:00