Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gelegentlich mal recherchieren!

Narrowitsch, Berlin, Wednesday, 11.05.2011, 12:38 (vor 5347 Tagen) @ Mösi

Im Flaggenerlass der Bundesregierung von 2005steht unter Abschnitt IV " zu setzende Flaggen" geschrieben:

"(1) Wenn nach Abschnitt II oder III zu flaggen ist, so setzen

a) alle Behörden und Dienststellen des Bundes, auch die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesdienstflagge und - sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind - die Europaflagge"

Hat seinerzeit keinen Schwanz interessiert, interessiert heute auch keinen Schwanz, ob denn nun vor dem Bundestag oder auf einem der 4 Türme die EU-Flagge baumelt; ob es passt oder nicht - die staatlich verordnete Konstruktion einer Europäischen Union muss nach diplomatischen Gepflogenheiten in der Welt der Symbole berücksichtigt werden.

Also offensichtlicher geht´s doch wohl nicht mehr, dass hier wirklich ganz
merkwürdige und dunkle Mächte am Werk sind.

ganz offensichtlich sind die dunklen Mächte, die in manchen Hirnen spuken, ein Fall für Experten für Geister im Unterbewusstsein. Die können zwar auch nichts an deren Existenz ändern, aber gut, mal über sie gesprochen zu haben.
Hier jedenfalls ist der falsche Ort für solche Therapien.

Solange Regenbogen- und EU - Flaggen nicht auf der kuppel des Reichstags wehen, kann es jedem Wurscht sein, womit sich die Quasselbude schmückt.

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Extemplo simul pares esse coeperint, superiores erunt-

Den Augenblick, sowie sie anfangen, euch gleich zu sein, werden sie eure Herren sein.


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