Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Es gibt viele "kranke" Frauen, aber alle geniesen "staatlichen" Schutz: Art. 6 Abs. 4 GG

Schlagstock, Tuesday, 10.05.2011, 19:06 (vor 5348 Tagen) @ FEMhunter

Mich würde mal interessieren, ob diese Frau beim Durschneiden der Kehle
etwas verspürt hat.

Was mich brennend interessieren würde, ist, ob es einen Fall gibt, bei dem eine Person einer anderen die Kehle, mit der Absicht diese zu Töten, durchschnitt, und mit Verweis auf die besonderen Umstände des Täters, dieser nicht wegen Mordes, sondern Totschlags verurteilt wurde. Dass diese Frau die Absicht zu töten hatte, steht ausser Frage. Was aber noch hinzu kommt, ist die Tatsache, dass das Opfer ein völlig wehrloses Baby war, welches überhaupt nicht die Möglichkeit hatte, die Täterin auf irgendeine Weise zu provozieren. Den einzigen "Fehler" den diese Babys begangen, war es zu leben, zu existieren. Ich empfinde die Tat nicht nur als "einfachen", lupenreinen Mord, sondern als einen, der an Heimtücke und Widerlichkeit kaum zu überbieten ist. Gerade hier ist es Mord. Wenn nicht hier, wann dann?

Es scheint fast so, als ob diese Babys keine Rechte haben, wenn sie von der eigenen Mutter gemeuchelt werden. Genau anders herum wäre es aber m.M.n angebracht. Wer solche Urteile spricht, begünstigt in gewisser Weiser diese Art von Säuglingsmord. Da brauch man sich dann nicht wundern, wenn sie reihenweise in Blumenkästen, Kühltruhen oder sonstwo "zwischengelagert" plötzlich auftauchen.

Man muss sich nur mal den ganzen Tathergang vergenwärtigen, wie jemand in die Küche? geht, das grosse Fleischmesser aus der Schublade holt um anschließend einem wehrlosen Säugling die Kehle durchzuschneiden. Schon das geistige Durchspielen einer solchen Tat ist nicht auszuhalten, abgründe tun sich da auf. Und ganau hier kommt die seltsame Rechtspraxis ins Spiel. Das, was schon geistig durchgespielt nicht zum aushalten ist, dient lediglich als Gradmesser dafür, in welch ach so schlimmer Lage sich die Möderin befand. Je schlimmer die Tat, desto grösser die angedichtete Not, desto eher wird gerade deshalb NICHT wegen Mordes angeklagt. Wie krass ist das denn? Hier wird umgekehrt proportionales zur Straftat verurteilt. Dieser Logik folgend müssten Frauen um so seltener wegen Mordes angeklagt werden, je unfassbarer die tat an sich ist, da es ja die Tat ist, aus der die "Notlage" der Frauen abgeleitet wird.

Es ist quasi eine Umkehrung des Trägheitssatzes, bei der der Widerstand nicht wächst, je stärker ein Körper beschleunigt wird, sondern schrumpft, um es mal physikalisch auszudrücken. Jeder halbewegs vernünftige Mensch würde mir nen Vogel zeigen, angesichts eine solch hanebüchenen Theorie zur Trägheit von Massen.

Aber beim Säuglingsmord....


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