Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Richter Bock total verwirrt

adler, Kurpfalz, Tuesday, 10.05.2011, 10:21 (vor 5348 Tagen) @ Referatsleiter 408

Sprecht es endlich aus: JA, SIE HAT GELOGEN! ..... wie viele andere
Frauen auch. Deutschland ist voller solcher Lügnerinnen und die Gesetze
sind regelrecht dafür angepasst, um unschuldige Männer reihenweise
niederzumähen!

Südkurier über den 40. Verhandlungstag gegen Jörg Kachelmann. Neues Gutachten erschüttert erneut die Glaubwürdigkeit der Aussagen der mutmaßlichen FalschbeschuldigerIn und NebenklägerIn. Richter Joachim Bock scheint inzwischen total verwirrt. „Warum lügt sie so schlecht?" fragt er sich schon.

Tag 40 im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann vor dem Mannheimer Landgericht. Seine Verteidiger Andrea Combé und Johann Schwenn wirken zufrieden. Erneut sehen sie die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers durch ein Gutachten erschüttert. Anwalt Schwenn ist sich sicher, dass die Frau „bewusst lügt“.

Der Kieler Psychologieprofessor Günter Köhnken war geladen worden, um vor dem Mannheimer Landgericht die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers zu beurteilen. Für den Experten gestaltete sich das Gutachten schwierig: „Ihre Schilderungen waren inhaltsarm und dürftig“, sagte der Professor und sprach von „Ausweichverhalten“. So habe die Frau nicht sagen können, ob und wie Kachelmann sie ausgezogen habe und ob er in sie eingedrungen sei. „Ich habe so etwas noch nicht erlebt in meiner Laufbahn“, sagte Köhnken. „Warum lügt sie so schlecht? Das treibt mich um, seit ich die Akten gelesen habe“, sagte Richter Joachim Bock.

Für Gutachter Köhnken steht fest: Die Erinnerungslücken können nicht durch eine tatbedingte Traumatisierung erklärt werden. Davon geht aber der Therapeut des mutmaßlichen Opfers aus. Köhnken warf ihm vor, seine Patientin „kritiklos und distanzlos“ zu unterstützen. Der Therapeut sei von Anfang an überzeugt gewesen, dass die Vergewaltigung so stattgefunden habe, sagte der Gutachter. Und: Er habe bei Kachelmann eine psychische Störung diagnostiziert, obwohl er nie mit ihm gesprochen habe.

Die Frau sei nach dem fraglichen Geschehen „nicht von Sinnen“ gewesen und habe „keine irren Dinge“ getan, sagte Köhnken. Sie habe vielmehr daheim aufgeräumt und abgewaschen bevor sie sich ihren Eltern anvertraute und dann zur Polizei ging.

Der Gutachter erhob Vorwürfe gegen die Vernehmungsbeamten. Die Frau sei nur „oberflächlich“ befragt worden.

Ein Freispruch Kachelmanns erscheint mir inzwischen als sicher. Die Frage ist nur noch, ob sich das überforderte Mannheimer Schildbürgergericht zu einem klaren Freispruch durchringen kann oder mit einem Freispruch 2. Klasse "im Zweifel für den Angeklagten" zwar freispricht aber dennoch recht behalten will.

Gruß
adler

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