Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Antwortschreiben an LKA Sachsen

Der Beklagte, Thursday, 05.05.2011, 12:18 (vor 5353 Tagen)

Man ist dort der Meinung, dass nach "aktuellen Lagebildern im Freistaat" die Mehrzahl der Opfer ..... (natürlich!) Frauen sind.

Auf dieses Schreiben habe ich heute mal geantwortet:

"Sehr geehrte Frau XXL,

Ihre Einschätzung von "derzeitigen polizeilichen Lagebildern" teile ich keinesfalls und mit dieser Ansicht bin ich durchaus nicht allein. Auch Ihrem Schreiben ist wieder zu entnehmen, wie tief der Feminismus das Feindbild Mann "Mann = Täter u. Frau = Opfer" in die Köpfe der Menschen induziert hat.

Besuchen Sie bitte mal folgende Links und verschaffen sich ein Bild von der öffentlichen Meinung in dieser Sache. Die weicht erheblich von Ihren "Erkenntnissen" ab:

Thema "Missbrauch Gewaltschutzgesetz": http://www.deutschland-stimmt-ab.de/index.asp?frage=617
Thema "Stigmatisierung von Männern zum Täter": http://www.deutschland-stimmt-ab.de/index.asp?mode=auswertung&frage=688&link=intern&domtyp=DSA
Thema "Abschaffung Frauenhäuser": http://www.deutschland-stimmt-ab.de/index.asp?frage=618
Thema "Justiz u. Korruption": http://www.deutschland-stimmt-ab.de/index.asp?mode=auswertung&frage=586&link=intern&domtyp=DSA

Das ist mal das "Lagebild" des Volkes hier draußen!

Ich empfehle Ihnen auch einmal den Besuch dieser beiden Websiten:

www.agensev.de
www.wgvdl.com

Noch immer wird über ein Heer von im ÖD und Staatsapparat verankerten Feministinnen weiterhin kräftig von der Frau als ständiges Opfer getrötet. Die Realität sieht anders aus, mittlerweile gibt es genügend Studien, auch internationale Studien, die das Gegenteil belegen. Gewalt geht von beiden Geschlechtern zu gleichen Teilen aus. Nur Männer gehen nicht so schnell zu Polizei und genau das ist der Unterschied. In "Hart, aber Fair" einer feministischen Sendereihe des WDR trötete letztens eine Familienrichterin, dass die Mehrzahl der Anträge in Sachen Wohnungszuweisung/ GewSchG von Frauen gestellt wird. Richtig, wenn man das Sorgerecht für die Kinder als Frau erlangen will, dann kann man den Mann/Vater problemlos damit verdrängen und entsorgen. Umkehr der Unschuldsvermutung und der sogenannte "Rechtsstaat" fördert dies sogar. Ich habe es selbst erlebt und gerne leiste ich da substantiierten Sachvortrag.

Ich habe von meiner Ex-Frau öfters mal eine "vor die Lippe bekommen", anbei dazu mal ein paar Bilder zur Kenntnisnahme. Ich habe auch 2x Strafantrag gestellt, da ist NICHTS passiert. Meine Ex-Frau hat sogar bei der Polizei gegen mich Strafantrag gem. § 211 StGB wegen ihrer Ermordung gestellt, 4 Wochen nach der gefühlten Tat und das sogar als "Leiche" noch 2x unterschrieben. Bis heute wurde keinerlei Tatsachenbeweis erbracht.

........ und da wollen Sie mir mit einem solchen "fleischlosen Schreiben", mit Worthülsen vermitteln, dass Frauen die Opfer sind? Ich empfehle Ihnen ein Umdenken und dies im Eiltempo, sonst überholt sie die Realität. Das Internet platzt jetzt schon auseinander und diesen Mainstream wird man nicht mehr unterbinden können.

Ingesamt habe ich bisher durch meine Ex-Frau 25 Aktenzeichen von Strafanträgen und Gerichtsverfahren. Dabei rausgekommen ist nichts. In diesem Zusammenhang habe ich alles genauestens protokolliert und während bei einer Frau jeder Strafantrag, auch ohne jeglichen Tatsachenbeweis, zum Erfolg führt, gibt es in gleicher Sache bei Männern erhebliche Abweisungsgründe: Verfahrenshindernisgrund, kein öffentliches Interesse, Täter kann nicht ermittelt werden etc. ! Dererlei Ausreden habe ich alle in Papierform vorliegen.

Mein Lagebild vom Freistaat Sachsen ist, dass ich mich als Mann und Vater hier nicht mehr sicher fühlen kann. Jederzeit kann ich Opfer häuslicher Gewalt werden und niemand hilft mir als Mann. Jederzeit kann ich, bedingt durch die Umkehr der Unschuldsvermutung, willkürlich Opfer eines Missbrauchs des GewSchG werden. Mich erinnert das an den Film "Schindlers Liste". Dort stand der KZ-Kommandant Amon Göth auf dem Balkon seiner Dienstvilla oberhalb des KZ´s und schoss völlig willkürlich jeden Morgen einen KZ-Häftling mit einem Scharfschützengewehr ab. Denken Sie mal drüber nach.

Ich kann das alles belegen und gerne stelle ich mich dem öffentlichen Diskurs!"

Gut gemacht, Respekt! (OT)

Dekadenzverweigerer, Thursday, 05.05.2011, 12:32 (vor 5353 Tagen) @ Der Beklagte

OT

dem ist nichts hinzuzufügen....

Michael, Thursday, 05.05.2011, 12:35 (vor 5353 Tagen) @ Der Beklagte

Das deckt sich exakt mit meinen Erlebnissen und ebenso vorhandenen erkenntnissen.

Ich habe schriftlich, von drei Staatsanwaltschaft, trotz lückenloser Beweise (werden natürlich nicht als solche anerkannt = Handyaufnahme und zusätzlich Aussage einer Verwandten), dass Aussage gegen Aussage stehen würde.

Obwohl jedem Dummkopf klar sein musste (es dreht sich um die Tatzeit), dass die Frau gelogen hat, somit also die behauptete Androhung von Gewalt (ich hätte meiner damaligen Freundin angedroht, ich bringe sie um), und der damit verbundenen Anzeige, sowie natürlicherweise die Einweisung in ein Frauenhaus mit unserem Sohn (muss der Staatsanwaltschaft und Polizei dankbar sein, denn sie hat mich nicht aus meinem eigenen Haus verwiesen), wurde die Frau nicht durch meine Gegenanzeige behelligt.

Jede der drei Staatsanwaltschaft hat das Verfahren trotz widerspruch eingestellt. Es läge kein hinreichender Tatverdacht vor; die Beweise wären nicht verwendbar. und der zynischte aller Aussagen: "ich hätte das auch zu einem anderen Zeitpunkt sagen können" (Gegenfrage: warum gibt es dann Tatzeitangaben? = keine Antwort)

Dieser Staat schützt die Verbrechen von Frauen und dessen Helfer

Ob sie's gelesen hat?

Max Aram, Thursday, 05.05.2011, 13:08 (vor 5353 Tagen) @ Der Beklagte

Der Text ist gut, keine Frage. Aber vielleicht sind Geschichten wie Deine in einer Online-Sammlung speziell für solche Fallstudien besser aufgehoben, mit Dokumenten (geschwärzt über den Namen). Saubere Suchtags außenrum, damit sie jedem tumben Dummy-Googler direkt in den Schoß fallen.

Je mehr es davon gibt, um so mehr Treffer erhalten faule Journalisten, die nichts anderes tun als Trefferzahlen aus dem Internet zu vergleichen und daraus ihre Wahrheiten zu stricken, mögen sie so abstrus sein wie sie sind. Denen sollte man doch solche Dinge viel mehr zu fressen geben.

In den Büros solcher LKA-Tussis landet das doch im allerbesten Fall nur in den Akten(vernichtern) - um sie nie wieder zu verlassen

Ist es eine interne Familienangelegenheit wenn man die Ex erschlägt?

Rainer ⌂, Thursday, 05.05.2011, 19:56 (vor 5353 Tagen) @ Michael

Jede der drei Staatsanwaltschaft hat das Verfahren trotz widerspruch
eingestellt. Es läge kein hinreichender Tatverdacht vor; die Beweise
wären nicht verwendbar.

Selbst wenn die Beweislage klar ist findet der Staatsanwalt eine Ausrede. Meine Ex hatte mehrfach Morddrohungen gegen mich ausgesprochen. Dies brachte ich zur Anzeige. Der Staatsanwalt hat das Verfahren eingestellt weil kein öffentliches Interesse besteht, da es nach seiner Meinung eine interne Familienangelegenheit wäre (Drohung kam von Ex, die ich schon Jahre nicht mehr gesehen hatte, die Drohungen wurde nicht bestritten) Meine Nachfrage ob ich die Ex als "interne Familienangelegenheit" erschlagen darf blieb leider unbeantwortet.

Rainer

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