Sicherungsverwahrung: Deutschland muss jetzt therapieren statt wegsperren
Mit einem Grundsatzurteil kippt Karlsruhe die Gesetzgebung zur Sicherungsverwahrung – das Gesetz aus dem Nationalsozialismus ist heute nicht mehr zeitgemäß.
Kriminelle Frauen, z.B. mehrfache Baby- und Kindermörderinnen (Keine Abtreibung damit gemeint) wurden auch nie weggesperrt und von Anfang an therapiert, dagegen wurden Männer erst weggesperrt und hinterher verlangte man von ihnen nach verbüßter Strafe eine Therapie!