Zu Tode misshandeltes Kind - Mutter muss fünf Jahre ins Gefängnis
"Die junge Mutter schaute weg, als ihr Mann das gemeinsame Baby zu Tode
quälte. Weil sie ihr Kind nicht schützte, wurde die 23-Jährige nun zu
fünf Jahren Haft verurteilt.
Im ersten Moment war ich erstaunt. Dann wurde ich wieder zynisch: Hätte sie das Kind selbst umgebracht, wäre sie wahrscheinlich billiger weggekommen...
B20
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Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesgynokratie Deutschland:
(1) Die Würde der Frau ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(1a) Männer? Ach...
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- Zu Tode misshandeltes Kind - Mutter muss fünf Jahre ins Gefängnis -
Müller,
03.05.2011, 20:44
- Zu Tode misshandeltes Kind - Mutter muss fünf Jahre ins Gefängnis - Bombe 20, 03.05.2011, 22:34
- Für mich gehören beide lebenslang in ein Gulag! - Referatsleiter 408, 04.05.2011, 01:34