Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zu Tode misshandeltes Kind - Mutter muss fünf Jahre ins Gefängnis

Müller ⌂, Tuesday, 03.05.2011, 20:44 (vor 5355 Tagen)

"Die junge Mutter schaute weg, als ihr Mann das gemeinsame Baby zu Tode quälte. Weil sie ihr Kind nicht schützte, wurde die 23-Jährige nun zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Vater muss sich demnächst vor einem Militärgericht verantworten. (...)"

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,760403,00.html

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Zu Tode misshandeltes Kind - Mutter muss fünf Jahre ins Gefängnis

Bombe 20, Tuesday, 03.05.2011, 22:34 (vor 5355 Tagen) @ Müller

"Die junge Mutter schaute weg, als ihr Mann das gemeinsame Baby zu Tode
quälte. Weil sie ihr Kind nicht schützte, wurde die 23-Jährige nun zu
fünf Jahren Haft verurteilt.

Im ersten Moment war ich erstaunt. Dann wurde ich wieder zynisch: Hätte sie das Kind selbst umgebracht, wäre sie wahrscheinlich billiger weggekommen...

B20

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Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesgynokratie Deutschland:
(1) Die Würde der Frau ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(1a) Männer? Ach...

Für mich gehören beide lebenslang in ein Gulag!

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Wednesday, 04.05.2011, 01:34 (vor 5355 Tagen) @ Müller

kwt

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

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