Umgangsrecht für Scheidungshunde
Richtig gelesen! Es geht hier nicht um Scheidungskinder, sondern um des Menschen treuesten Freund - den Hund. Denn auch für Vierbeiner kann es gemäß der Rechtsprechung nach einer Scheidung ein so genanntes Umgangsrecht geben, nach dem geregelt wird, wie oft und wann der getrennt lebende Ex den Hund sehen darf. Vorausgesetzt natürlich, daß das Tier dies möchte und regelmäßige Besuche aus tierpsychologischen Gründen unbedenklich sind. Dabei verweisen die ARAG-Expertenauf einen konkreten Fall, in dem ein Paar nach der Trennung um das ?Sorgerecht? ihres Pudels stritten. Aus Rücksicht auf den Hund und nach einer tierpsychologischen Untersuchung durch einen Sachverständigen wurde Pudel W. dem Frauchen zugesprochen. Der Ex-Ehemann durfte ihn jeden ersten und dritten Donnerstag des Monats von 14 bis 17 Uhr treffen - ohne Anwesenheit des Frauchens selbstverständlich (AG Bad Mergentheim, AZ: 1 F 143/95).