Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unterhaltspflichtig auch mit Hartz IV

GENESISWORKS, Monday, 16.04.2007, 16:05 (vor 6821 Tagen)

Unterhaltspflichtig auch mit Hartz IV
Auch Hartz-IV-Empfänger müssen grundsätzlich Unterhalt an ihre Kinder während deren Berufsausbildung zahlen. Die Höhe der Bezüge ist zwar abhängig von der Höhe der elterlichen Einkünfte, doch der Anspruch besteht nach Auskunft von ARAG-Experten vom Grundsatz her weiterhin. Dabei verweisen sie auf einen konkreten Fall, in dem ein Vater, nachdem er seinen Job verloren hatte, sich weigerte, weiterhin 100,? Euro monatlichen Unterhalt an seine Tochter zu zahlen, die in der Berufsausbildung steckte. Doch die Tochter wehrte sich gegen die Streichung und zog vor Gericht - und gewann den Fall. Zwar mußte der Vater aufgrund der geringeren Bezüge nur noch 53,? Euro monatlich zahlen, aber eine Streichung kam für die Richter nicht in Frage. Ihre Begründung: Ausgehend von dem, was der Vater theoretisch in seinem angelernten Beruf bei acht Euro Stundenlohn verdienen könnte und durch die Tatsache, daß er den Unterhalt für seine Tochter sogar durch eine geringfügige Beschäftigung hinzuverdienen könnte, ohne daß ihm das Arbeitslosengeld II gekürzt würde, müsse er diese Summe auch weiterhin aufbringen. Das Argument des Vaters, daß er wegen einer Herzerkrankung nicht arbeiten könne, ließ das Gericht nicht gelten. Immerhin beziehe der Mann Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II), was die Arbeitsfähigkeit voraussetzt. Von einer Erwerbsunfähigkeit könne dementsprechend nicht ausgegangen werden (OLG Stuttgart, AZ: 17 UF 247/05).

Unterhaltspflichtig auch mit Hartz IV

Telefonmann, Monday, 16.04.2007, 17:23 (vor 6821 Tagen) @ GENESISWORKS

Könnte und würde. Dem Vater wurde hier ein fiktives Einkommen angerechnet. Auf diese Weise kann man Ansprüche auch gegenüber denen geltend machen, von denen eigentlich gar nichts mehr zu holen ist. Man denkt sich einfach, daß sie was hätten. Denn die Wirklichkeit einzusehen, daß sie gar nichts mehr haben, kommt gar nicht in die Tüte. Es muß immer was da sein. Auch wenn es nur fiktiv ist.

Unterhaltspflichtig auch mit Hartz IV

Lude, Monday, 16.04.2007, 19:06 (vor 6821 Tagen) @ Telefonmann

Könnte und würde. Dem Vater wurde hier ein fiktives Einkommen angerechnet.

Dann wird auch der Unterhalt fiktiv beglichen.

Unterhaltspflichtig auch mit Hartz IV

blendlampe, Monday, 16.04.2007, 18:13 (vor 6821 Tagen) @ GENESISWORKS

Nichts Neues bei minderjährigen Kindern. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit, er müsste stapelweise erfolglose Bewerbungen nachweisen ansonsten kriegt er fiktives Einkommen verpasst.

Was eigentlich keinen Pflichtigen mehr kratzt in dieser Situation. ALG 2 ist unpfändbar. Mehr als eine aubgeblasene Selbstbeschäftigung eines bekannte väterverachtenden Oberlandesgerichtes ist dabei nicht herausgekommen. Wenn ich über das Stuttgarter OLG sagen würde was ich denke, wäre ich wegen Beileidigung dran. Aber auch diese extraewiggestrigen Sesselfurzer werden von ihrem eigenen Gestanks noch vergiftet. Je mehr Väter in der Pleite, desto mehr werden sich die Staatstäter in den kommenden Jahrzehnten über ihre eigenen zusammenschrumpelden Bezüge ärgern und sabbernd mit offenem Maul dastehen, wenn es ihre eigenen Söhne und Enkel so erwischt wie sie selber über andere urteilten.

Unterhaltspflichtig auch mit Hartz IV

adler, Tuesday, 17.04.2007, 22:53 (vor 6820 Tagen) @ blendlampe

Nichts Neues bei minderjährigen Kindern. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit,
er müsste stapelweise erfolglose Bewerbungen nachweisen ansonsten kriegt
er fiktives Einkommen verpasst.

Was eigentlich keinen Pflichtigen mehr kratzt in dieser Situation. ALG 2
ist unpfändbar.

Sollte er aber doch mal wieder ne Arbeit kriegen, hat er erst mal einen Berg von Schulden.
Ich sach ja, teufelskreis. Warum sollte er ernsthaft suchen, wenn der Geier JU ihn ständig belauert?
Alles nicht konstruktiv, was die genderistisch unterwanderte, gierige Feministenfraktion in ihrer einseitigen Betroffenheit so in die Welt setzt.
Kinder wären besser.

Gruß
adler

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