Österreichs Bundesheer: Vorzeitige Beendigung und Fairness
Auszug:
Vorzeitige Beendigung
Eine vorzeitige Beendigung des Ausbildungsdienstes ist durch eine Austrittserklärung jederzeit möglich. In bestimmten Fällen kann auch eine Beendigung von Amts wegen erfolgen. Um jedoch die Fairness gegenüber den wesentlich schlechter bezahlten Grundwehrdienern zu wahren, muss ein Wehrpflichtiger, der seinen vorzeitigen Rücktritt erklärt, jenen Betrag zurückzahlen, den er mehr erhalten hat, als ein Grundwehrdiener. Dies gilt nur in jenen Fällen, in welchen die Dauer des Ausbildungsdienstes auf den Grundwehrdienst angerechnet wird.
http://www.bmlv.gv.at/rekrut/ausbildungsdienst/index.shtml
Für Frauen gilt die Rückzahlung nicht, soviel zum Thema Fairness!