Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Österreichs Bundesheer: Vorzeitige Beendigung und Fairness

Christian, Thursday, 28.04.2011, 00:42 (vor 5361 Tagen)

Auszug:
Vorzeitige Beendigung

Eine vorzeitige Beendigung des Ausbildungsdienstes ist durch eine Austrittserklärung jederzeit möglich. In bestimmten Fällen kann auch eine Beendigung von Amts wegen erfolgen. Um jedoch die Fairness gegenüber den wesentlich schlechter bezahlten Grundwehrdienern zu wahren, muss ein Wehrpflichtiger, der seinen vorzeitigen Rücktritt erklärt, jenen Betrag zurückzahlen, den er mehr erhalten hat, als ein Grundwehrdiener. Dies gilt nur in jenen Fällen, in welchen die Dauer des Ausbildungsdienstes auf den Grundwehrdienst angerechnet wird.

http://www.bmlv.gv.at/rekrut/ausbildungsdienst/index.shtml

Für Frauen gilt die Rückzahlung nicht, soviel zum Thema Fairness!


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