Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sorry, Blödsinn

oha, Wednesday, 27.04.2011, 19:32 (vor 5361 Tagen) @ FEMhunter

Man kann nicht mit einem Disclaimer die geltende Rechtslage außer Kraft setzen. Das hat null Gültigkeit und dürfte mit dem aggressiven Unterton eher die Diskussionsbereitschaft der Gegenseite noch senken - bei Feministinnen vielleicht egal, weil die über ausreichend Grundfrustration verfügen, aber bei Urheberrechtsverstößen wäre eine freundliche Bitte, nicht gleich den Anwalt einzuschalten sicher wirksamer, als Frechheit und Drohung


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