Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Interessante Logik

Logan, Tuesday, 26.04.2011, 20:03 (vor 5362 Tagen) @ FEMhunter

Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 18. März 2010 - 8 AZR 77/09) entschied, dass die Gemeinde die Stelle nur für weibliche Bewerber ausschreiben durfte, da in diesem Fall soll eben ein „Schwerpunkt der Tätigkeiten in Projekt- und Beratungsangeboten gelegen haben, deren Erfolg bei Besetzung der Stelle mit einem Mann gefährdet wäre. Ein solcher Fall liegt vor, wenn sich die Angebote an Frauen in Problemlagen richten, in denen die Betroffene typischerweise zu einer weiblichen Gleichstellungsbeauftragten leichter Kontakt aufnehmen kann und sich ihr besser offenbaren kann oder ausreichende Lösungskompetenzen nur einer Frau zutraut.

Nach dieser Logik wäre es ja legitim, eine Frau etwa für eine Verkäuferstelle in einem Elektronikladen abzulehnen, da Kunden ja typischerweise einem Mann eher zutrauen würden, eine Ahnung von Elektronik zu haben


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