OperPudelGericht setzt Feminismus konsequent um
BAG und die Stellenausschreibung nur für Frauen
Das Bundesarbeitsgericht hatte nun über einen Fall zu entscheiden, bei dem eine Gemeinde eine offene Stelle nur für Frauen ausgeschrieben hatte. Gesucht war eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte und eben kein Gleichstellungsbeauftragter. Auf diese Stellenausschreibung bewarb sich ein Mann, der die Anforderungen sachlich erfüllte und mehrere Jahre als Gleichstellungsbeauftragter tätig war. Die Gemeinde lehnte die Bewerbung mit dem Hinweis ab, dass eine Frau gesucht sei und kein Mann. Daraufhin erhob der Abgewiesene Klage beim Arbeitsgericht und rügte die Diskriminierung als Mann und forderte eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG.
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