Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Polizeieinsatz um Kind mit Gewalt beim Vater herauszuholen! .... Polizei muss gehen!

Der Beklagte, Monday, 25.04.2011, 20:43 (vor 5363 Tagen)

Heute hatte ich ein schauderhaftes Erlebnis:

Seit einem halben Jahr gibt es eine (teure) gerichtliche Elternvereinbarung, die die Betreuung und die Ausstattung mit Bekleidung des Kindes regelt. In diesem halben Jahr hat die Kindesmutter den Umgang 4x aktenkundig (Polizei-AZ) boykottiert, teils bis zu 5 Tage und über 4 Wochen hinweg. Bekleidung für den Frühling stellt sie seit nunmehr 6 Wochen nicht zur Verfügung. Im Gegenteil, kaufe ich selbst und mindere den Unterhalt, dann droht sie mit Lohnpfändung!

Das Gericht? ..... ja, in 1,5 Wochen ist mal ein Termin zur "Eröterung" in Sachen "Umgangsboykott". Naja, schaun wir halt mal ......! Die Elternvereinbarung ist strafbewehrt mit 25.000,00 EUR oder Ordnungshaft. Die sogenannte Mutter hat kein Geld und Ordnungshaft? Wer soll den das Kind betreuen, der Vater vielleicht? Nein! Dann doch lieber mit in den Knast, als AE-Familie mit schwerer Vergangenheit und FrauenRundUmFörderung! Mal sehen, wie der Richter sich "freischwimmt". Er kann doch seine eigene "gerichtliche Elternvereinbarung" nicht zu Ungunsten einer Frau umsetzen! Niemals! Feminismus forever!

Heute aber, heute ist etwas "bahnbrechendes" passiert! Als die Beamten vor der Tür standen und mein Kind mit Gewalt auf Anweisung der sogenannten Mutter herausholen wollten, das sagte denen mein Kind: "Ich will bei meinem Vati bleiben!" Upps, guckten die Beiden aber doof! Dann saßen sie in ihrem Auto ca. 1 h vor dem Haus und telefonierten mit dem Jugendamtsnotdienst. Der teilte ihnen mit, dass das Kind bleiben könne. Offensichtlich sind es doch zu viele "Erlebnisse" des Jugendamtes mit dieser Mutter gewesen, die hier zu einem "Gegenkurs" geführt haben. Bisher war ich als Vater immer nur der Depp und das Zahlschwein. Aber unser Kind wird älter und genau das will die sogenannte Mutter nicht begreifen! Es wird seine Meinung sagen und hoffentlich nie mit einer Knarre durch die Schule flitzen. Verstehen könnte ich solche Kids, obwohl es dort die Falschen erwischt.

Kinder sind kein Besitz, wir können sie nur ins Leben begleiten ...... und wer die Zeichen der Zeit nicht versteht, den bestraft das Leben! (M.G.)

Also Väter, nur Mut! Auch wenn es aussichtslos erscheint, jeder auch noch so kleinste Widerstand gegen dieses Unrecht lohnt sich! Haltet zu euern Kindern, damit die Bindung unter dem Diktat kranker Mütter nicht zerbricht!

Polizeieinsatz um Kind mit Gewalt beim Vater herauszuholen! .... Polizei muss gehen!

Metropolis, Monday, 25.04.2011, 21:06 (vor 5363 Tagen) @ Der Beklagte

Heute aber, heute ist etwas "bahnbrechendes" passiert! Als die Beamten vor
der Tür standen und mein Kind mit Gewalt auf Anweisung der sogenannten
Mutter herausholen wollten, das sagte denen mein Kind: "Ich will bei meinem
Vati bleiben!" Upps, guckten die Beiden aber doof!

Schön, dass dir das so passiert ist. Aber was wäre passiert, wenn dein Kind nichts gesagt hätte? Und wenn du die Tür nicht aufgemacht hättest? Wieso sind die überhaupt bei dir aufgekreuzt? Die müssen doch irgendeinen Grund genannt haben.

M

Ganz einfach

Der Beklagte, Monday, 25.04.2011, 21:30 (vor 5363 Tagen) @ Metropolis

Die Ex ist mit der gerichtl. Elternvereinbarung zur Polizei gefahren. Auf diese Vereinbarung haben die sich berufen. Ok, muss man akzeptieren. Seltsam ist aber, als ich nach dem 3. Umgangsboykott in gleicher Dienststelle war, da wollte eine Frau den Strafantrag wg. Kindesentzuges (ich war lt. Vereinbarung der sorgeberechtigte Elternteil) garnicht erst aufnehmen. Ich habe dort ca. 1 h regelrecht gebrüllt, dieser Beamtin mit Strafantrag wg. Strafvereitelung im Amt etc. gedroht. Danach wurde sie "willig". Ich glaube, dass die mich so schnell nicht vergisst. Aber wir Väter sollten uns wehren.

Das ich noch viele Tag aus dem Umgangsboykott-Fond nachzuholen habe, dass interessierte die beiden Beamten (1 Frau u. 1 Mann) heute garnicht, nichts anderes habe ich gemacht. Die Frau war als "Wortführerin" ziemlich aggressiv, ständig musste ich meine Hände zeigen. Als sie mich fragten, wo mein Kind ist, sagte ich: "Im Blumenkasten oder Tiefkühltruhe! Suchen Sie mal!" Daraufhin sagten die Beiden, damit spasst man nicht. Worauf ich antwortete: "Ja, Sie haben Recht, denn ich bin ja keine Frau!"

Mein Kind ist im "Pulverdampf" seiner sogenannten Mutter groß geworden und hat die Schnauze einfach nur voll. Es weiß, dass ich ihm nichts Böses will, es hat seine Mutter auch lieb, aber es steht zwischen den Stühlen. Die Reaktionen und Handlungen seiner Mutter spalten ihn innerlich. Einerseits ist es seine Mutter, andererseits hat er sie als knallharte Täterin und Schwindelschwein erlebt. In solch einem Kinderkopf siehts verheerende aus. Aber Jugendamt kann (angeblich) nichts machen und das "Frauengericht"? Da kann man als Mann nichts erwarten.

Ich habe denen allen in der letzten Verhandlung prognostiziert: "Sie können hier beschließen, was sie wollen! Die Entscheidung fällt im Kopf meines Kindes! Sie können mir glauben, dass die nicht so aussehen wird, wie Sie sich das heute vorstellen!" Mehr kann man dazu nicht sagen!

PS: Momentan ist für den Familienrichter die Klärung einer meiner Anmerkungen zur Problematik "Bekleidung/Unterhaltskürzung" viel wichtiger als das Kindeswohl. Ich hatte in einem meiner Schriftsätze das Gebahren der Kindesmutter als "jüdische Zahlenakrobatik" bezeichnet. Jetzt wollte er dies erklärt haben und Wikipedia weiß aber alles. Kurzum: Wenn diese Leute nicht mehr weiter wissen, dann drängen sie die Väterrechtler in die "rechte Ecke". Kennen wir ja bei Monika Ebeling und Thomas Geisteskrampf!

Ganz einfach

Bero, Monday, 25.04.2011, 21:36 (vor 5363 Tagen) @ Der Beklagte

Als sie mich fragten,
wo mein Kind ist, sagte ich: "Im Blumenkasten oder Tiefkühltruhe! Suchen
Sie mal!" Daraufhin sagten die Beiden, damit spasst man nicht. Worauf ich
antwortete: "Ja, Sie haben Recht, denn ich bin ja keine Frau!"

Damit spasst man in der Tat nicht. Hast Glück gehabt, dass die Polizistin dir nicht in die Eier getreten hat. Sie als Frau darf das!

Frage: warum musstest du deine Hände zeigen?

Ganz einfach

Der Beklagte, Monday, 25.04.2011, 21:49 (vor 5363 Tagen) @ Bero

Frage: warum musstest du deine Hände zeigen?

Ich bin ein Mann und damit Täter! Das ist doch logisch (besser feministisch!)

Mal ganz ehrlich, ich war früher mal in einer Spezialeinheit und die beiden Schießbudenfiguren hätte ich mit der Hand "rundgemacht" und wäre mit deren Auto noch 500 km bis nach Hamburg gefahren. Aber ich bin ein ehrlicher Bürger, kein Feminist, und deswegen halte ich mich an Regeln. Viele Frauen müssen das nicht.

Ganz einfach

Rumpelstilzchen ⌂ @, Wernigerode, Tuesday, 26.04.2011, 01:06 (vor 5363 Tagen) @ Bero

Frage: warum musstest du deine Hände zeigen?

Die wollte nur sehen, ob die gewaschen sind..

Ganz einfach

DvB, Monday, 25.04.2011, 23:42 (vor 5363 Tagen) @ Der Beklagte

Ich hatte in einem meiner Schriftsätze das Gebahren
der Kindesmutter als "jüdische Zahlenakrobatik" bezeichnet.

Au weier, da haste ja bald noch den Zentralschrat am Hals. :D

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Polizeieinsatz um Kind mit Gewalt beim Vater herauszuholen! .... Polizei muss gehen!

Bero, Monday, 25.04.2011, 21:33 (vor 5363 Tagen) @ Der Beklagte

Das wichtigste ist dass das Unrecht nicht dem Kind übergewälzt wird. Das kann nämlich am wenigsten dafür.

Eigentlich muss sich eine KM schon sehr viel leisten, damit solch ein Unrecht wie in diesem Fall noch abgewendet werden kann. In allen anderen Fällen muss ein Vater in die Röhre gucken. Es ist ein verdammter Staat, der solcherlei zulässt.

Dazu ...

Der Beklagte, Monday, 25.04.2011, 21:52 (vor 5363 Tagen) @ Bero

Ich habe meinem Kind gesagt, dass es jetzt nicht und noch nie etwas verkehrt gemacht hat und an NICHTS Schuld ist. Das ist sehr wichtig. Ein Kind kann nichts dafür, wenn seine Mutter psychisch krank ist und durch den Staat gezwungen wird, bei ihr zu verbleiben. Erst letztens hat eine psychische kranke Mutter ihre 2 Kinder gelyncht. Normal, sind doch alles nur Einzelfälle.

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