Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Abtreibungen: Krankenkassen bezahlen 3,5 Millionen Euro

Moni ⌂, NRW, Wednesday, 11.04.2007, 00:29 (vor 6827 Tagen)

Für Abtreibungen in Berlin haben Krankenkassen im Jahr 2005 rund 3,5
Millionen Euro ausgegeben, teilt die Senatsgesundheitsverwaltung mit. Es
hätten sich jedoch rund 10 000 Frauen - etwa 600 weniger als 2005 - in der
Hauptstadt für einen Abbruch entschieden. Laut Senatsverwaltung übernehmen
die Kassen bei rund 90 Prozent der Abbrüche aus sozialen Gründen die Kosten.
In Berlin kommen auf 1000 Geburten 344 Abtreibungen - so viel wie in keiner
anderen deutschen Stadt. Knapp die Hälfte der betroffenen Frauen hatte noch
keine Kinder, rund 27 Prozent hatten ein Kind. Jede zweite Frau habe ihre
wirtschaftliche Situation als Grund angegeben. Sie sahen bei Ausbildung und
Arbeitsplatz keine Perspektive mit einem Baby. Bei den unter 18-jährigen
ausländischen Frauen führten dagegen familiäre Gründe zum Abbruch

http://www.morgenpost.de/content/2007/03/30/berlin/891683.html

Kommentar:

350 Euro bezahlen die Krankenkassen je Abtreibung, womit sie dokumentieren,
dass eine Schwangerschaft eine Krankheit ist, denn die Krankenkassen sind ja
für die Finanzierung der Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten zuständig.
Manche Krankenkassen behaupten nun von sich, sie wären Gesundheitskassen.
Von daher müssten eigentlich alle Schwangeren abtreiben, damit sie möglichst
schnell wieder gesund werden.

Unser Vorschlag:

Herausnahme von Abtreibungen aus dem Leistungskatalog von Krankenkassen und
Einrichtung einer speziellen Abtreibungskasse - Bundesamt für Abtreibungen.
Die Kosten für eine Abtreibung werden vom Abtreibungsamt erst einmal
übernommen. Im weiteren Verlauf wird das Amt überprüfen, ob die Kosten der
abtreibenden Frau und dem schwängernden Mann auferlegt wird. Üblicherweise
haben die beiden Sexualpartner die Kosten je zur Hälfte zu übernehmen, wenn
der Mann mit der Abtreibung einverstanden war. Sind die beiden dazu
wirtschaftlich nicht in der Lage werden ihnen - ähnlich wie beim Bafög - die
Kosten gestundet. Nach dreißig Jahren verjähren die Ansprüche des
Bundesamtes für Abtreibungen gegen die Zahlungspflichtigen.

maennerrat <info@maennerrat.de>

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Gruß
Moni

--
http://www.weltweite-tierschutz.org/


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