Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Stoppt die Abschiebung von Yabre Oumarou

Moni ⌂, NRW, Wednesday, 11.04.2007, 00:27 (vor 6827 Tagen)

Oumarou Yabré kam in 1993 nach Deutschland. 3 Jahre blieb er in Asyl und
heiratete 1996. Aus dieser Ehe kam seine Tochter Sophie im April 1996 zur
Welt. Mit der Heirat erhielt Yabré Oumarou einen 3 jährigen Aufenthaltstitel
und fing an zu arbeiten, um um seine Frau zu kümmern, die arbeitslos war.

Weniger Monate später flog Oumarou nach Burkina Faso, um seine Eltern zu
besuchen. Er nahm mit sich Altkleider, die er dort verschenken möchte. Als er zurück nach Deutschland flog, kippte die Stimmung und die Ehe kam zu Ende. Auslöser sind die Alkleider.

Seine Frau war ausgerastet als sie mitgekriegt hatte, dass er
die Altkleider in Burkina Faso verschenken wollte. Die Frau schwörte mit
alle Mittel ihm das Leben zu Hölle zu machen. In 1999 verweigerte die
Ausländerbehörde in Lingen (EMS) den Aufenthaltstitel von Oumarou Yabré zu
verlängen; der Grund: er ist mit seiner Frau geschieden. Nach einem
Widerspruch beim Gericht erhielt er eine Duldung, die immer wieder
verlängert worden war. In Oktober 2005 entschied die Ausländerbehörder
Lingen Oumarou Yabre zu seiner Heimat Burkina Faso abzuschieden. Am 14 Juli
2006 wurde er festgenommen und sitzt seitdem in Abschiebehaft in der JVA
Nürnberg.

Diese Situation ist besonders dramatisch im Hinblick auf seiner Tochter, zu
der er eine sehr gute Beziehung hat. Im Fall einer Abschiebung wird nicht
nur Yabre Oumarou die Möglichkeit genommen seine Tochter regelmäßig zu
sehen, sondern wird es auch der 11-jahrigen Tochter das Recht verweigert
Kontakt mit ihren Vater zu haben. Dabei haben Kinder ein Recht darauf, mit
beiden Eltern Umgang zu haben und sie brauchen den regelmäßigen Kontakt mit
beiden Eltern als Bezugspersonen. Dies gilt unabhängig davon, in welchem
Verhältnis die Eltern zueinander stehen. Als Mischlingkind braucht Sophie
seinen Vater um seine schwarze und afrikanische Identität aufbauen zu
können, die die Mutter niemals geben kann.

Gem. §60a Abs.2 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und
die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz-AufenthG)
vom 30.07.2004 (BGB1S 1950) in der z.Zt. gültigen Fassung wird die
Abschiebung nur ausgesetzt, solange sie aus rechtlichen oder tatsächlichen
Gründen unmöglich ist. Das bedeutet, dass auch Integration und
Erwerbstätigkeit keine Rolle spielen, sofern die Ausländerbehorde in Lingen
eine Abschiebung um jeden Preis durchsetzen will.

Zwei Abschiebeversuche (am 26.02.2007 und am 04.04.2007) haben schon
stattgefunden, die zum Glück an der massiven Gegenwehr seiner
UnterstützerInnen scheiterte. Am 05.04.2007 wurde seine Abschiebehaft zum
vierten Mal für 3 Monate verlängert. Die Anhörung fand ohne seinen Anwalt
statt

Oumarou Yabré sitzt jetzt seit 9 Monaten im Abschiebehaft und ist zu
erreichen in JVA Nürnberg, Mannerstr. 6, 90429 Nürnberg, tel: (0911) 321 02.

Bitte protestieren Sie gegen diese Vorgehensweise und faxen Sie an den
Innenminister Niedersachsens, Uwe Schünemann ? Fax: (0511) 120 99 6044.

Ausländerabteilung Stadt Lingen (EMS), Elisabethstr. 14-16, 49808 Lingens
(EMS),
Tel: (0591) 91 44 370, Fax: 0591-91 44 375,Email: a.hartke@lingen.de

Botschaft von Burkina Faso in Berlin, Karolingerplatz 10-11, 14052 Berlin,
Tel: (030) 301 05 990, Fax.: 030-30 10 599 20,Email:
Embassy_Burkina_Faso@t-online.de

Landgericht Nürnberg-Fürth, Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg, Fax: (0911)
321 2019

The VOICE Refugee Forum, E-Mail: thevoiceforum@emdash.org, Internet -
http://thevoiceforum@emdash.org


http://www.thevoiceforum.org/node/463

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Gruß
Moni

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