Verpflichtung zur Frauenquote völkerrechtlich nicht belegbar
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung der Frau (CEDAW) sehe eine solche Quote explizit nicht vor.
Das stimmt, jedenfalls nicht expressis verbis.
Dafür sind aber 'Sondermaßnahmen' vorgesehen - und die dürfen jede Form von Männerdiskriminierung enthalten, ohne als solche zu gelten. Insofern ist aus Sicht der UNO auch eine solche Quote vollkommen OK.
Viele Grüße
Wolfgang
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Hinweis II,
12.04.2011, 14:29