Verpflichtung zur Frauenquote völkerrechtlich nicht belegbar
(12.04.11) - Nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung gibt es keine völkerrechtliche Verpflichtung zur Einführung einer Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) sehe eine solche Quote explizit nicht vor. Dies teilt die Regierung in einer Antwort (17/5076) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4960) mit.
Verpflichtung zur Frauenquote völkerrechtlich nicht belegbar
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung der Frau (CEDAW) sehe eine solche Quote explizit nicht vor.
Das stimmt, jedenfalls nicht expressis verbis.
Dafür sind aber 'Sondermaßnahmen' vorgesehen - und die dürfen jede Form von Männerdiskriminierung enthalten, ohne als solche zu gelten. Insofern ist aus Sicht der UNO auch eine solche Quote vollkommen OK.
Viele Grüße
Wolfgang
Frage
Wer ist denn diese Bundesregierung und haben die hier was zu sagen?
naiv
Es ist schon ziemlich naiv anzunehmen, das es irgend einen ´Grund´ geben könnte, die Frauenquote nicht einzuführen. Schliesslich sind es die politischen ´Dekonstruierer´, die die Realitäten herbeikonstruieren...
rexxer