Verpflichtung zur Frauenquote völkerrechtlich nicht belegbar
(12.04.11) - Nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung gibt es keine völkerrechtliche Verpflichtung zur Einführung einer Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) sehe eine solche Quote explizit nicht vor. Dies teilt die Regierung in einer Antwort (17/5076) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4960) mit.