Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kommentar zur Worthülse "Gemeinsames Sorgerecht"

FEMhunter, Tuesday, 12.04.2011, 13:49 (vor 5394 Tagen)

Lest euch mal bei WIKIPEDIA den juristischen Quark zum "gemeinsamen Sorgerecht" durch!

Besonders interessant ist dabei mal die "Übersichtstabelle". Wenn ein Vater nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzt und alleinige Barunterhaltspflicht besteht, dann ist er faktisch aus der Personensorge völlig verdrängt. Barunterhaltspflicht hat nichts mit Personensorge zu tun, sondern ist nur Abzocke.

An keiner Stelle find ich was von "greifbaren" Rechten für Väter. Da wird zwar ein Haufen Quark geschrieben, aber wenn man am Ende des Beitrages angelangt ist, dann ist man nicht viel schlauer. So funktioniert halt der Rechtsstaat!

Die große Gefahr die beim "gemeinsamen Sorgerecht" besteht, ist, dass man es ganz- wohl eher scheibchenweise entzogen bekommt. So ein Teilentzugsverfahren vom Familiengericht kosten mindestens 400 EUR Anwalts- und 100 EUR Gerichtskosten. Man hat faktisch keinerlei Recht und wenn einem dann dies, was man nicht hat, entzogen wird, darf man nur noch zahlen. Ich glaube darauf läufts doch bloss hinaus.

Ich denke mal, dass es erforderlich wird, in dieser Sache mal eine Aufklärungskampagne quer durchs Internet zu starten. Wir müssen blauäugige und naive Jugen warnen, in diese Falle zu tappen! Ich werde jetzt damit anfangen verstärkt überall zu diesem Thema zu kommentieren!

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