Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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IGAF Deutschland antwortet: Freizügigkeit einschränken

IGAF Deutschland ⌂, Tuesday, 12.04.2011, 11:37 (vor 5394 Tagen)

Betreff: Freizügigkeit einschränken

Nachrichtentext:
Ich finde es fehlen bei dem Scheidungsthema 2 Dinge

1) Die Herverhebung, dass Kinder ein MENSCHENRECHT auf beiden Elternteile haben.

2) Die Einschränkung der Freizügigkeit wäre sinnvoll, sonst kann die Mutter mit dem Kind nach Astralien ziehen und dann nutzt das gemeinsame Sorgerecht nichts mehr. Bis das Kind 18 ist sollte jeder Umzug weiter als X Kilometer vom anderen Elternteil genehmigt werden. Es müsste also die Freizügigkeit etwas eingeschränkt werden, damit das Menschenrecht des Kindes und des Eletrnteils gewahrt bleibt.

IGAF Deutschland antwortet:

Zu 1:
Der Punkt ist im Abschnitt Sorgerecht zu finden.
Wegen der Bedeutung haben wir auf Ihre Anregung hin dieses Recht des Kindes, welches nur in einer Überschrift stand, noch weiter ausgearbeitet.

Zu 2:
Die Einschränkung der Freizügigkeit ist problematisch, weil daraus der Staat wieder ein Eingriffsrecht in die Familie ableiten kann, was die Stellung der Familie weiter schwächen kann.
Wir sehen das Problem weniger bei der Frau, die das Kind in eine andere Stadt verbringen könnte, als vielmehr in der Rolle des Staates, der Scheidung und Trennung fördert und finanziert (Verfahrenskostenhilfe, Sozialhilfe, Frauenhaustagegeld, ...) und im Unterhaltsmaximierungsprinzip, mit dem der Staat den Mann zwingt, einer Mutter das Verbringen des Kindes in eine andere Stadt auch noch zu finanzieren.
Generell sehen wir das Übel vor allem in der Intervenierung des Staates in familiäre Bereiche und stehen deshalb Forderungen kritisch gegenüber, welche geeignet sind, die Eingriffskompetenzen des Staats noch auszuweiten.

Mit freundlichen Grüßen,
IGAF Deutschland

--
IG Antifeminismus Deutschland
http://www.anti-feminismus.org


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