Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hier mal die Preisliste der Trennungs-/Scheidungsindustrie zur Info

FEMhunter, Monday, 11.04.2011, 17:37 (vor 5395 Tagen)

Antrag der KM auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung wg. Aufenthaltsbestimmungsrecht u. elterlicher Sorge zu Ungunsten KV = 669,38 EUR

Antrag der KM auf Wohnungszuweisung gem. § 1 GewSchG zu Ungunsten KV = 1.249,50 EUR

Antrag auf Entziehung des Sorgerechtes und Aussetzung des Kindesumgangs auf Dauer zu Ungunsten des KV = 960,03 EUR

Antrag der KM auf Ehescheidung beim AG GRM FG = 1.707,65 EUR

Klage der KM wg. Kindesunterhalt gegen KV = 669,38 EUR

Klage der KM wg. Teilentzug des Sorgerechtes = 336,18 EUR

Alle Angaben aus erster Hand, alles selbstbezahlt. Die Ex hat natürlich immer Verfahrenkostenhilfe bekommen. Versteht sich doch von selbst! Frauen sind Opfer!

Auswertung:
1) An einer Wohnungszuweisung verdienen AnwältInnen sehr, sehr gut. Da lässt sich echt das schnelle Geld verdienen. Beweise brauch man ja faktisch nicht, es reicht ein Gefühl von "gefühlter Gewalt" und ruckzuck kann frau die Kostennote schreiben.

2) So eine eAO kann bei einem Brief und 1,5 h Verhandlungstermin auch mal satte 350 EUR bringen, lohnt sich also auch noch

3) Am meißten allerdings verdienen Juristen an der Zerschlagung von Familien. Der Erlös ist im Familienrecht nicht zu toppen.

Fazit:
Man muss sich garnicht wundern, warum Streit zwischen den Geschlechtern regelrecht geschürt wird, da stehen massive wirtschaftliche Interessen der ganzen Trennungs- und Scheidungsindustrie dahinter, die von Juristen regelrecht angetrieben werden.

WIDERLICH!


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