Kindermord: Das Schwein von Vater ist - wie immer - Schuld
05.04.2011... Zum Prozessauftakt schilderte die Angeklagte ihre schwierigen Lebensverhältnisse. In ihrer Kindheit und Jugend sei sie von ihrer Mutter oft geschlagen worden. Sie habe zeitweise im Heim oder auf der Straße gelebt, sagte die Angeklagte. Ihr Ehemann, mit dem sie noch ein weiteres Kind hat, sei Alkoholiker. Er habe sie wenige Tage vor dem Tod der Tochter heftig geschlagen und getreten ....
Na wie sollte eine Muuuuuuuuuuter denn auch daran Schuld tragen (haaaaaaaach!), wenn sie auf dem Kopf des Säuglings eine Flasche zu zertrümmern versucht. Sie hat ja schließlich auch Wiederbelebungsversuche gemacht (sagt sie zumindest). Und Frauen sagen nur manchmal nicht die Wahrheit (oder war es umgekehrt?). Naja, sie hat ja offenbar noch ein zweites Kind, dann darf sie einfach nicht inhaftiert werden. Denn da will auch noch an dessen Kopf ausprobiert werden, was härter ist, ein Kinderkopf oder ein Vorschlaghammer. Und obendrein muss der Anwalt der Mutter auch noch hervorheben, dass der Vater angeblich Alkoholiker ist und Schläger, damit der noch viel Spass mit dem Jugendamt haben wird, das Schwein. Dann können die Jugendamts-F.O.Z.n den Balg nämlich freihaus ans Heim verhökern (machen die nämlich an der Steuer vorbei, weil die Heime gut zahlen, denn Heime verdienen anschließend pro geklautem Kind am Tag rund 100€ staatlichen Opfa-Bonus).
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