Satire-Aktion "Mein Schwanz gehört mir!"
... und es geht keine etwas an, wo er hineingesteckt wird.
Jahrhundertelang werden Männer, die ihren Schwanz irgendwo reinstecken, kriminalisiert und ausgegrenzt. Dabei macht sich kein Mann die Entscheidung, wo er ihn reinsteckt, einfach. Die Qualen, die er vor einer Entscheidung durchsteht, wurden bisher nur noch nicht wissenschaftlich untersucht.
Darauf will dieses Aktion aufmerksam machen und eine Änderung der Gesetzeslage herbeiführen. Nachdem eine komplette Streichung der §§ 177ff StGB kaum politisch durchsetzbar ist, sollte eine Fristenlösung mit Beratungszwang eingeführt werden, nach der ein Zwangsbeischlaf (das Wort Vergewaltigung ist diskrminierend) straflos bleiben muss und die Stigmatisierung von tausenden Männern endlich ein Ende hat.
Die Fristenlösung soll folgendermaßen aussehen.
Fühlt der Mann einen Drang, so macht er ein Foto von dem beabsichtigten Zwangsbeischlafobjekt (im Folgenden ZO). Damit geht er zu einer staatlich finanzierten Beratungsstelle. Die dortigen Berater diskutieren mit ihm verschiedene Alternativmöglichkeiten - etwa den Besuch von Prostituierten und weisen auf staatliche Hilfe (Zuschuss zum Preis im Bordell bis zu 90%) hin. Die Beratung soll dabei ergebnisoffen sein und die Freiheit des Mannes in keiner Weise einschränken.
Für die Erteilung des Beratungsscheins, der die Straffreiheit des Zwangsbeischlafs ermöglicht, sind verschiedene Indikationen vorgesehen.
- kosmetische Indikation
Das ZO ist so hässlich, dass Mann ihm etwas Gutes tut oder der Mann ist so hässlich, dass andere Befriedigungsmöglichkeiten ausfallen
- medizinische Indikation
Der Mann ist körperlich eingeschränkt und auf dem normalen Partnermarkt kaum vermittelbar
- soziale Indikation
auch wenn Vater Staat 90 % der Bordellkosten übernimmt, würden die verbleibenden 10 % die Lebensqualität des Mannes einschränken (er könnte etwa das Sky-Abo nicht mehr bezahlen).
Der Beratungsschein zum straffreien Zwangsbeschlaf hat jeweils drei Monate Gültigkeit.