Keine Züchtigung von Mädchen
Dierk Strothmann über das Ende der Prügelstrafe in den Hamburger Schulen
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Keine Züchtigung von Mädchen
Aber auch 1960 durfte es weder "gesundheitsschädigende Prügel" noch Züchtigung von Mädchen geben. Es durften keine Jungen im 1. und 2. Schuljahr sowie nach Vollendung des 15. Lebensjahres körperlich be-straft werden. Außerdem waren Ohrfeigen und Schläge an den Kopf verboten. Erlaubt war Gewaltanwendung aber ausdrücklich "wenn andere Mittel versagen". Andere Bundesländer sahen das nur etwas anders: Schleswig-Holstein und Bremen ließen Prügelstrafe "nur in Ausnahmefällen" zu, Niedersachsen "bei Rohheitsdelikten und schweren Widersetzlichkeiten".
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http://www.abendblatt.de/daten/2007/03/31/716339.html
( und wen es interessiert: Ein Interview mit dem
Feministen Wickert, der sein neues Buch vorstellt:
http://www.abendblatt.de/daten/2007/03/31/716340.html )
![[image]](http://www.femdisk.com/content/images/RTEmagicC_Flyer_V5_tn.jpg.jpg)
