Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der einzige, für den es ein Gleichbehandlungsgebot gibt, ist der Staat

DvB, Saturday, 02.04.2011, 19:55 (vor 5404 Tagen)

(Zitat von Bero: http://wgvdl.com/forum/index.php?id=177598 )

Dieser Grundsatz ist aber Geschichte. Zum Beispiel durch das sogenannte "Antidiskriminierungsgesetz". Oder durch Bunzelverfassungsgerüchturteile wie das. Der Staatsmoloch ufert nämlich aus. Die Gleichberechtigungsscheiße quillt zwangsläufig in die Bevormundung des Bürgers, in die allerpersönlichsten Dinge. In dem Falle Bevormundung des Erblassers, wem er was vererbt oder nicht. Und in die Vertragsfreiheit. Wir kennen das ja auch von den Eheverträgen, die einfach für nichtig erklärt werden. Es ist aber logische Konsequenz der "Gleichberechtigung", die hier von so vielen Spinnern selber befürwortet wird

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