Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Anleitung zur Väterentsorgung

FEMhunter, Saturday, 02.04.2011, 12:29 (vor 5404 Tagen)

Professionelle Distanz
Wichtig ist, sich im Einschätzungs- und Hilfeprozess nicht in die Beziehungsdynamik und Konflikte einer Familie hineinziehen zu lassen, sich mit einzelnen Familienmitgliedern oder Problemsituationen zu identifizieren, in Panik zu geraten oder sich emotional überwältigen zu lassen. Das bedeutet, eine Haltung der „Neutralität“22 zu bewahren und einen klaren und informierten
Blick auf die Situation des Kindes, seine Lebensnotwendigkeiten und Entwicklungsbedürfnisse sowie auf seine Familie mit ihren Interaktions- und
Verhaltensmustern, ihren Stärken und Schwierigkeiten zu behalten. Dies erfordert prozessbegleitende Selbstreflexion, kollegiale Beratung, Beratung
mit dem/der Vorgesetzten und Supervision sowie fallrelevantes Wissen (beispielsweise über die Eltern-Kind-Beziehungen in Familien mit Vernachlässigungs- oder Suchtproblematik). Günstig kann sein, in schwierigen Fallbearbeitungsphasen gemeinsam mit einer KollegIn mit der Familie zu arbeiten, um Aufgaben und Belastungen zu teilen.

Aha, "..... sich nicht in die Beziehungsdynamik mit hineinziehen lassen ...."! Also bei einem Umgangsboykott durch die Kindesmutter hält sich das Jugendamt mal ganz straff (per Gesetz) zurück. Wenn Frau aber beim Jugendamt erscheint und per Eides statt erklärt, dass die einjährige Tochter gesagt haben soll: "Ich will nicht mehr zu meinem Vati, der ist böse!", dann stürmt das Jugendamt zum Familiengericht und beantragt den Entzug des Sorgerechtes und die Aussetzung des Umgangs auf Dauer!

Väter, hier findet ihr eine wahre Fundgrube von Material, wie ihr denen in die Karten schauen und mal ordentlich Laufschritt verursachen könnt. Lest euch das durch und geht den Jugendämtern auf die Nerven. Antworten die nicht, gleich eine Etage nach oben wenden und Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Eindecken, zupflastern und zutexten mit eigenen Gesetzen!

Hier könnt ihr lesen!

.... aber es geht noch hammerhärter:

"Einschätzung der Erziehungsfähigkeit psychisch kranker Eltern

Psychische Erkrankungen sind tabuisierte und stigmatisierte Erkrankungen. Eine fachlich fundierte Auseinandersetzung mit diesem Thema findet weder in der Öffentlichkeit noch in der Ausbildung der SozialarbeiterInnen ausreichend statt. Insofern ist das Wissen in der Jugendhilfe über psychische Erkrankungen und ihre Auswirkungen auf das Erleben und Fühlen der Betroffenen begrenzt. Um dennoch mit diesen Familien arbeiten zu können, ist es erforderlich, dass die Fachkräfte in Weiterbildungsangeboten das notwendige Handlungswissen und praktische Methoden vermittelt bekommen, um auf dieser Grundlage psychische Erkrankungen besser einschätzen, eigene Berührungsängste abbauen und angemessene Verhaltensweisen und geeignete Hilfsangebote entwickeln zu können.

Jedoch entbindet auch das Wissen um psychische Erkrankungen die Fachkräfte nicht von der Auseinandersetzung mit dem Einzelfall. Eine psychische Erkrankung stellt für sich genommen noch keinen Anlass für eine Jugendhilfemaßnahme dar. Viele psychische Störungen kommen in Schüben zum Ausdruck, ein Kind erlebt einen erkrankten Elternteil nicht nur in Akutkrisen, sondern ebenso in stabileren Phasen, sodass je nach aktueller Befindlichkeit das Verhalten des erkrankten Elternteils und der Unterstützungsbedarf völlig verschieden sein können. Die Frage nach der Kindeswohlgefährdung kann demnach nicht vor dem Hintergrund einer psychischen Erkrankung eines Elternteils als solche diskutiert werden, vielmehr ist im Einzelfall immer zu untersuchen, in welchem Ausmaß die Kinder durch die psychische Erkrankung belastet oder gefährdet sind und inwieweit es Chancen gibt, diese durch eine Jugendhilfemaßnahme aufzufangen."

Das Jugendamt kann gefährdete Kinder per Gesetz in den Fängen psychisch kranker Mütter belassen! Es ist unfassbar!!!!!!!! LINK

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