Das Kind hatte noch einen Vater? Entsetzlich!
Wenn die Mutter dem Gericht vorgertragen hätte, dass ihr Kind "Mogli" oder "Tarzan" heißt, dann wäre sie sicherlich freigesprochen worden.
Wieso hat das Kind eigentlich noch einen Vater? Sowas wird doch in der Regel als Ballast relativ zügig entsorgt. Wichtig sind doch die Unterhaltszahlungen, mehr Liebe braucht doch ein Kind nicht!
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- Straflücke jetzt bei 25% -
Kurier Leser,
01.04.2011, 23:50
- Straflücke jetzt bei 25% - Oliver, 02.04.2011, 10:06
- Das Kind hatte noch einen Vater? Entsetzlich! - FEMhunter, 02.04.2011, 10:33