Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kind Tot. Schuldig keine. kann Mann was anderes erwarten.

der_quixote, Absurdistan, Friday, 01.04.2011, 16:37 (vor 5405 Tagen)

Schlimm neben dem Schiksal de Kindes ist auch die Rechtschreibung im Artikel.
Nicht das da etwa eine Frau per Quote zu Redackelteuse wurde?!

Mit Kommentarfunktion. Obig meiner.


Kind von Hunden totgebissen: Bewährungsstrafe für Halterin

Eine Rose liegt vor dem Haus in Sachsenburg (Kyffhaeuserkreis), wo ein dreijähriges Mädchen von Kampfhunden angefallen und totgebissen wurde. Foto: Archiv / Sascha Fromm

Die 45-Jährige Frau, deren vier Hunde im Mai vergangenen Jahres in ihrem Haus in Sachsenburg ihre dreijährige Großnichte totgebissen haben, ist am Amtsgericht Nordhausen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.
Nordhausen. Im ersten Jahr wird sie unter die Aufsicht eines Bewährungshelferst gestellt. Zudem muss die Verurteilte innerhalb von sechs Monaten 80 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten.

Richterin Gerhild Grote folgte mit dem Urteil den Anträgen der Staatsanwaltschaft und des Anwalts, der die Eltern des Mädchens als Nebenkläger vertritt. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Sie war der Ansicht, dass die Schuld der Hundehalterin hinter das Augenblicksversagen ihrer Mutter - der Urgroßmutter des Kindes - sowie weiterer Verwander zurücktritt.

Die Uroma hatte das Kind mit in das Haus mit den Hunden genommen, andere waren nicht dagegen eingeschritten. Richterin Grote sah bei der Angeklagten dennoch den Tatbestand der fahrlässigen Tötung erfüllt. Das Versagen Dritter sei nicht entscheidend gewesen. Es sei die Angeklagte gewesen, die mit der Haltung eines Hunderudels, das sich im Haus und auf dem Gundstück frei bewegte, die Gefahr gesetzt und aufrecht erhalten habe. Die Richterin verglich die Hunde mit einer Waffe, die im Haus ebenfalls so gelagert werden müsse, dass niemand dadurch zu Schaden komme. Sowohl Verteidiger Eckhard Karstädt als auch Oberstaatsanwalt Gert Störmer sprachen von einem Grundsatzurteil.

Zum ersten Mal musste in Deutschland ein Gericht über die Schuld eines Halters einscheiden, dessen Hunde auf dem eigenem Grundstück einen Menschen getötet haben. Nach Aussage ihres Anwalts will die Verurteilte innerhalb einer Woche entscheiden, ob sie das Urteil annimmt.

Grit Pommer / 31.03.11 / tag

Nää Grit. Als Quothilde inne Redacksion gegommen ?!

Ich bin nu keiner der aufs Wort schaut welches gesagt oder gesprochen wurde. Allerdings erscheint mir der Artikel wie aus dem Workshop "Legasthenie für AnfängerINNEN"

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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Info

FEMhunter, Friday, 01.04.2011, 16:45 (vor 5405 Tagen) @ der_quixote

Grit Pommer

Dat is die Abkürzung für Grit Pauerwommer. Die schreibt unter Pseudonym!

Kind Tot. Schuldig keine. kann Mann was anderes erwarten.

Oliver, Friday, 01.04.2011, 16:53 (vor 5405 Tagen) @ der_quixote

Ein Frauen-typisches Urteil:

Bewährung und 80 Sozialstunden.

Entspricht in etwa unserem legendären, verschärften ..."DU DU DU"!

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Liebe Grüße
Oliver


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Kind Tot. Schuldig keine. kann Mann was anderes erwarten.

der_quixote, Absurdistan, Friday, 01.04.2011, 16:59 (vor 5405 Tagen) @ Oliver

Ein Frauen-typisches Urteil:

Bewährung und 80 Sozialstunden.

Entspricht in etwa unserem legendären, verschärften ..."DU DU DU"!

Wurde zwar nicht geschrieben aber, verschärfte Bachblütentherapie war da bestimmt auch noch mit bei.

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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Kind Tot. Schuldig keine. kann Mann was anderes erwarten.

Oliver, Friday, 01.04.2011, 17:08 (vor 5405 Tagen) @ der_quixote

Wurde zwar nicht geschrieben

Schon,
ich zitiere:


Kind von Hunden totgebissen: Bewährungsstrafe für Halterin

Im ersten Jahr wird sie unter die Aufsicht eines Bewährungshelferst gestellt. Zudem muss die Verurteilte innerhalb von sechs Monaten 80 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten.

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Liebe Grüße
Oliver


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Vorschlag

FEMhunter, Friday, 01.04.2011, 17:09 (vor 5405 Tagen) @ Oliver

Im ersten Jahr wird sie unter die Aufsicht eines
Bewährungshelferst gestellt. Zudem muss die Verurteilte innerhalb
von sechs Monaten 80 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten.[/i]

Die kann sie ja im örtlichen Männergewaltschutzhaus ableisten!! BRÜÜÜÜLLLL!!

Vorschlag

der_quixote, Absurdistan, Friday, 01.04.2011, 17:18 (vor 5405 Tagen) @ FEMhunter

Gewaltschutzhäuser bleiben auch zukünftig weiblich.

Schon mal abgetrieben? Schon Mal ´n Kind weggeworf.. ähhmm gegeben? Weisste nich wie es weitergheht? schon wieder ´n Braten in der Röhre?

dann komm´doch zu uns.

WIR.

Deins und aller Frauens Häuser.

Seit einer abgebrochenen Lehre zur Köchin lebte Stefanie W. wieder bei ihren Eltern. Die Schwangerschaft verheimlichte sie ihnen. Mit 18 hatte sie schon ein Kind bekommen. Es wurde zur Adoption freigegeben. Jetzt will Stefanie mit ihrer Sophie in ein Frauenhaus ziehen.

Besuchen auch Sie das Frauenhaus ihres Vertrauens

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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Ein Dämon hat sie getrieben!

FEMhunter, Friday, 01.04.2011, 17:46 (vor 5405 Tagen) @ der_quixote

Die junge Mutter aus Genshagen liegt in einem Familienzimmer des Ludwigsfelder Krankenhauses. Ihrem Baby hat sie den Namen Sophie gegeben. Die Kleine wird auf der Kinderstation überwacht. „Sie ist so süß, ich könnte sie nie wieder weggeben“, sagt Stefanie W. Es fällt ihr schwer, zu erklären, was am Dienstagmorgen mit ihr geschah.

Sie stand unter dem Einfluss eines feministischen Dämons! Wahrscheinlich gehts der gefühlten Kachelmann-GeschädigtenTäterin bald genauso: "Was geschah bloss mit mir? Ich kanns mir nicht erkären?"

Nun aber husch husch ins Frauenhaus!

Seit einer abgebrochenen Lehre zur Köchin lebte Stefanie W. wieder bei ihren Eltern. Die Schwangerschaft verheimlichte sie ihnen. Mit 18 hatte sie schon ein Kind bekommen. Es wurde zur Adoption freigegeben. Jetzt will Stefanie mit ihrer Sophie in ein Frauenhaus ziehen.

Ich würde der das Kind wegnehmen, die Tucke in die Klappse stecken und das Frauenhaus schließen!

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