Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Teilweiser Freispruch für Wiener Väter-Rechtler

LatexTester, Friday, 01.04.2011, 05:19 (vor 5405 Tagen) @ Kurti

Damit ist mindestens so gestraft wie mit einem Gefängnisaufenthalt.

Die Auflage des Richters ist insofern bemerkenswert, als damit der Versuch unternommen wird, den betroffenen Vater durch das Urteil als geisteskrank oder mental beeinträchtigt zu klassifizieren. Diese Form der Verurteilung wird i. d. R. nicht gewählt, wenn solche Straftatbestände zur Verhandlung stehen. Damit wird indirekt auch zugegeben, dass die Gegenwehr gegen österreichische Familienrechtszustände einer Spezialbehandlung bedarf; ähnlich wie auch die sozialistischen Diktaturen über den Straftatbestand hinaus Dissidenten und Widersacher als Geisteskranke eingestuft und weggesperrt hat. Besser kann der Richter Gesinnungsjustiz nicht zum Ausdruck bringen


gesamter Thread:

 

powered by my little forum