Teilweiser Freispruch für Wiener Väter-Rechtler
Damit ist mindestens so gestraft wie mit einem Gefängnisaufenthalt.
Die Auflage des Richters ist insofern bemerkenswert, als damit der Versuch unternommen wird, den betroffenen Vater durch das Urteil als geisteskrank oder mental beeinträchtigt zu klassifizieren. Diese Form der Verurteilung wird i. d. R. nicht gewählt, wenn solche Straftatbestände zur Verhandlung stehen. Damit wird indirekt auch zugegeben, dass die Gegenwehr gegen österreichische Familienrechtszustände einer Spezialbehandlung bedarf; ähnlich wie auch die sozialistischen Diktaturen über den Straftatbestand hinaus Dissidenten und Widersacher als Geisteskranke eingestuft und weggesperrt hat. Besser kann der Richter Gesinnungsjustiz nicht zum Ausdruck bringen
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pappainaustria,
31.03.2011, 22:24
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Kurti,
31.03.2011, 23:14
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LatexTester,
01.04.2011, 05:19
- AW: Teilweiser Freispruch für Wiener Väter-Rechtler - FEMhunter, 01.04.2011, 10:39
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LatexTester,
01.04.2011, 05:19
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Kurti,
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