"Katastrophe für die Mannheimer Staatsanwaltschaft"
Spiegel Leser, Thursday, 31.03.2011, 23:36 (vor 5406 Tagen)
Mir fehlen einerseits die Worte und auch jedes Zitat würde das Unfassbare nur verkürzen.
Im Fall Kachelmann hat die Staatsanwaltschaft eindeutig zu Lasten des Beschuldigten ermittelt. Die Zeugin lügt offensichtlich, aber:
Hauptsache offenbar, Kachelmann blieb im Gefängnis. Letztlich blieben die Staatsanwälte vom Tatverdacht gegen den Moderator überzeugt.
Gisela Friedrichsen vom Spiegel faßt die Eingeständnisse vom Donnerstag zusammen. Unbedingt lesen
"Katastrophe für die Mannheimer Staatsanwaltschaft"
Holger, Friday, 01.04.2011, 00:38 (vor 5406 Tagen) @ Spiegel Leser
Mir stockt der Atem vor so einer Bankrotterklärung der Staatsanwaltschaft! Das ist eindeutig Rechtsbeugung!
Was mir die Haare zu Berge stehen läßt: eben wieder wurde ein neues Opferbegünstigungsgesetz durch die Instanzen gejagt
"Aber wir hatten schon vor der Vernehmung das Ergebnis festgelegt."
Bero, Friday, 01.04.2011, 02:11 (vor 5406 Tagen) @ Spiegel Leser
Mir fehlen einerseits die Worte und auch jedes Zitat würde das Unfassbare
nur verkürzen.
Im Fall Kachelmann hat die Staatsanwaltschaft eindeutig zu Lasten des
Beschuldigten ermittelt.
Dieser Fall ist der Super-GAU des femischistisch-bundesdeutschen Unrechtssystems. Man muss sich das mal vor Augen halten: Staatsanwälte - die verpflichtet sind, unparteiisch in alle Richtungen zu ermitteln - haben ein derart verrottetes Rechtsverständnis, dass sie nicht einmal etwas dabei finden, vor Gericht derlei Verfehlungen einzugestehen! Es genügen ein paar herausgequetschte Tränchen, um jede Bastion des Rechtsstaates in Nullkommanix kippen zu lassen, um auch einer erwiesenen Lügnerin so viel Glauben zu schenken, dass es für monatelange Untersuchungshaft eines Beschuldigten reicht!!
Etwas besseres als dieses ungeheuerliche Possenspiel konnte den Gegnern des Femifaschismus gar nicht passieren, das ist besser als ein Sechser im Lotto. Und vielleicht sind solche Dinge wie Alice Schwarzer als rasende BILD-Gerichtsreporterin im Rückblick ganz anders zu bewerten als zunächst gedacht?
"Aber wir hatten schon vor der Vernehmung das Ergebnis festgelegt."
Rainer
, Friday, 01.04.2011, 03:27 (vor 5406 Tagen) @ Bero
Man muss sich das mal vor Augen halten: Staatsanwälte - die verpflichtet
sind, unparteiisch in alle Richtungen zu ermitteln
Das ist nicht richtig. Staatsanwälte sind nicht frei in ihren Ermittlungen. Sie sind weisungsgebunden.
Unabhängigkeit gegenüber dem Staat
Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bringt es an den Tag. In § 141 GVG heißt es schlicht: Bei jedem Gericht soll eine Staatsanwaltschaft bestehen. Eine Staatsanwaltschaft ist eine Behörde und der Staatsanwalt ist nur ein Mitglied dieser Behörde. In den folgenden Normen spricht das GVG dann auch folgerichtig von den Beamten der Staatsanwaltschaft. Beamte sind – wie wir alle wissen – weisungsgebunden. § 144 GVG bringt es auf den Punkt. Dort heißt es:
Besteht die Staatsanwaltschaft aus mehreren Beamten, so handeln die dem ersten Beamten beigeordneten Beamten als dessen Vertreter.
Damit tritt der Staatsanwalt – wenn man es überspitzt ausdrücken will - nicht einmal als eigenständiges Subjekt auf, er ist lediglich Vertreter seines Chefs und wie alle Vertreter ist er an die Weisungen des Vertretenen gebunden. Und Chefs hat der Staatsanwalt viele: der einfache Dezernent hat als unmittelbaren Vorgesetzen einen Abteilungsleiter – meist einen Oberstaatsanwalt –,Oberstaatsanwalt und Staatsanwalt haben als Chef einen Behördenleiter – mit dem Titel Leitender Oberstaatsanwalt -, der Behördenleiter ist den Weisungen des Generalstaatsanwaltes unterworfen und letztlich steht in der Hierarchie ganz oben der Justizminister. Er kann in jedem Einzelfall in die Arbeit des Staatsanwaltes eingreifen und dass er das tut belegen die aktuellen Ereignisse in Mönchengladbach. Hier hat die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen den Leiter der Staatsanwalt Mönchengladbach vorübergehend aus seinem Amt abberufen und an das Ministerium versetzt.
Die richtige Antwort des Jurastudenten auf die o. gestellte Frage nach der Entscheidungsbefugnis über den Befangenheitsantrag muss somit lauten: der Leitende Oberstaatsanwalt.
Man muss also feststellen: Der einzelne Staatsanwalt ist nicht unabhängig. Der unterliegt den Weisungen des Staates.
Ausnahmen
Es gibt vereinzelte Durchbrechungen der vorangestellten Machtbefugnisse des Staatsanwaltes. So wird das o. a. Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft durchbrochen bei den Privatklagedelikten des § 374 StPO. Bei den dort aufgeführten Delikten mit zumeist kleinerem Unwertgehalt kann auch der Verletzte selber ohne Einschaltung der Staatsanwaltschaft die Klage erheben. Die Staatsanwaltschaft kann aber – wenn sie will – die Sache jederzeit übernehmen (§ 377 StPO). Große Bedeutung haben die Privatklagedelikte in der Praxis nicht.
Will der Staatsanwalt außerhalb des Anwendungsbereiches der Privatklagedelikte keine Anklage erheben, hat der Verletzte die Möglichkeit, die Staatsanwaltschaft zur Anklage zu zwingen. Er kann dann im sog. Klageerzwingungsverfahren (§§172 ff StPO) das Gericht anrufen, das dann die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung verpflichten kann. Die formellen Anforderungen für ein Klageerzwingungsverfahren sind hoch und ich rate jedem davon ab, diesen Weg zu gehen, es sei denn, er hat fundamentale Kenntnisse im Strafprozessrecht.
Hat die Staatsanwaltschaft einmal Anklage erhoben, kann sich der Verletzte in den in § 395 StPO genannten Fällen der öffentlichen Anklage als sog. Nebenkläger anschließen und damit selber Einfluss auf den Gang der Hauptverhandlung nehmen.
Diese Ausnahmen ändern aber nichts an der überragenden Bedeutung des Staatsanwaltes im Strafverfahren.
Kritik
Ich sehe die fehlende Unabhängigkeit des Staatsanwaltes von staatlichen Weisungen als sehr problematisch an. Mit guten Gründen sollen Richter nach unserem Grundgesetz unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sein (Art. 97 GG). Für den Staatsanwalt mit seiner dominierenden Rolle im Strafverfahren sollte nichts anderes gelten. Zu recht fordern daher der Deutsche Richterbund und die Neue Richtervereinigung seit langem, dass auch die Staatsanwälte endlich diese Unabhängigkeit erhalten. Bislang sind die Politiker diesen Forderungen nicht nachgekommen. Gründe führen sie dafür nicht ins Feld. Man hat den Eindruck, dass die Politiker nur einen Abbau ihrer Macht fürchten und deshalb keine Veränderungen wollen. Geht man zurück auf die historischen Gründe, die seinerzeit zur Schaffung der Staatsanwaltschaften geführt haben, muss man feststellen, dass der Einfluss des Staates auf den Strafprozess über die Staatsanwaltschaft zugenommen hat. Das ist nun das Ergebnis der Revolution des Jahres 1848! Meines Wissens sind die Bürger seinerzeit auf die Straße gegangen, um die Allmacht des Staates zu begrenzen und mehr demokratische Freiheiten zu erreichen. Mit den vom Staat gelenkten Staatsanwaltschaften ist das Gegenteil erreicht worden.
http://www.are-org.de/are/?q=de/node/1060
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
"Aber wir hatten schon vor der Vernehmung das Ergebnis festgelegt."
Bero, Friday, 01.04.2011, 04:22 (vor 5405 Tagen) @ Rainer
Das ist nicht richtig. Staatsanwälte sind nicht frei in ihren
Ermittlungen. Sie sind weisungsgebunden.
Das schliesst sich doch nicht aus, Rainer. Der Staatsanwalt ist, wie der Name schon sagt, der rechtliche Vertreter des Staates. Dass er da diesem gehorchen muss, ist zunächst einmal nicht ehrenrührig.
Allerdings hat er einige Machtbefugnisse, er entscheidet über das Stattfinden oder die Einstellung eines Verfahrens. Das ist eigentlich eigenartig für den Vertreter einer Partei. Aus diesem Grund ist er formell offener Ermittlung verpflichtet, wie ich das oben geschrieben habe.
Das dürfte ein gewollter Konstruktionsfehler deutschen Rechts sein. Im Normalfall ist das problemlos, denn ein gewöhnlicher Gauner wird so oder so verfolgt. Nicht aber bei Angelegenheiten, in denen der Staat ein Interesse hat. Hier darf sein Interessensvertreter entscheiden, ob ein Verfahren stattfindet. Oder ob es eingestellt wird. Ohne die vierte Gewalt (Medien) ist das freilich eine ungeheuerliche absolute Macht und Verletzung der Gewaltenteilung
AW
FEMhunter, Friday, 01.04.2011, 10:54 (vor 5405 Tagen) @ Bero
Das schliesst sich doch nicht aus, Rainer. Der Staatsanwalt ist, wie der
Name schon sagt, der rechtliche Vertreter des Staates. Dass er da diesem
gehorchen muss, ist zunächst einmal nicht ehrenrührig.
Man vertritt die "herrschende Meinung", die auch schon mal 180° von der Meinung des Volkes abweichen kann. Damit stellt sich grundsätzlich die Frage: Wer herrscht denn hier nun eigentlich? Also das Volk, auch wenn man sich den Anschein von Demokratie mit einem blauen PappnasenCenter in Berlin gibt, ist es mit Sicherheit nicht! Wir leben in einer Diktatur und deshalb wird auch eine Staatsanwaltschaft ganz klipp und klar so arbeiten müssen! Geld stinkt nicht, noch dazu wenn es am Monatsende pünktlich auf dem Konto ist, werden sich viele "angestellte" Juristen sagen. Was meinst du, wieviel plötzlich wieder zu "Wendehälsen" werden, wenn´s bald wieder anders kommt? Denkt mal an die KZ-Wächter, die kurz und knapp sich eine Wehrmachtsuniform angezogen haben und untertauchen wollten!
Zum Beitrag ..
FEMhunter, Friday, 01.04.2011, 10:56 (vor 5405 Tagen) @ Spiegel Leser
Das sind stalinistische Strukturen! Dort galt: Wer vor Gericht steht, ist schuldig, sonst stände er ja nicht dort!
Damit ergibt sich ebenfalls kausal, dass sich dieses Land von einer Demokratie schon lange verabschiedet hat!
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Eviathan, Friday, 01.04.2011, 12:10 (vor 5405 Tagen) @ FEMhunter
Das sind stalinistische Strukturen! Dort galt: Wer vor Gericht steht, ist
schuldig, sonst stände er ja nicht dort!
Feministische Strukturen. Gilt hierzulande ja nur für Männer.
Damit ergibt sich ebenfalls kausal, dass sich dieses Land von einer
Demokratie schon lange verabschiedet hat!
Jau, wir leben in einer Femokratie.